Gleichstellung
Als Gleichstellung wird die Gesamtheit aller Maßnahmen in einer Institution bezeichnet, um den Rechtsgrundsatz der Gleichberechtigung aller Menschen wirksam umzusetzen. Mit Gleichstellung wird die tatsächliche oder faktische Gleichheit von Menschen gemeint oder gefordert.
Gleichstellungsbestrebungen sind im logischen Ansatz nichts als der Versuch, die Grundsätze der Gleichberechtigung (siehe u.a. Olympe de Gouges) in allen Bereichen gesellschaftlicher Realität umzusetzen.
Damit geht, wie im Artikel Gleichberechtigung näher ausgeführt - keine Nivellierung der vorhandenen Unterschiede oder Gegensätze einher, also keine "Gleichmacherei".
Die mit der Planung, Lenkung und Kontrolle dieser Maßnahmen Beauftragten werden als Gleichstellungsbeauftragte bezeichnet.
Der Begriff Gleichstellung wird auch in der ethischen Diskussion über den Tierschutz verwendet: Tiere gelten zivilrechtlich als Sache, sind also Sachen gleichgestellt.
Kritiker der Gleichstellungsbestrebungen sehen in ihnen eine Verwechslung mit dem Begriff der Gleichberechtigung.
Siehe auch:
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