GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (§ 161 Abs. 1 HGB), deren Komplementär (d. h. unbeschränkt haftender Gesellschafter) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung des Komplementärs beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen. An sich haftet der Komplementär in der KG unbeschränkt.

Die im Rechtsverkehr angegebene Firma, also auch der Name auf Angeboten, Rechnungen etc., muss eindeutige Hinweise auf beschränkt haftende Gesellschafter enthalten. Ein Zusatz wie GmbH & Co. KG muss dort unbedingt angegeben und darf nicht einfach durch KG ersetzt werden, obwohl die Firma selbst eigentlich Kommanditgesellschaft ist.

Außerdem muss sich die GmbH nicht mit Kapital in die KG einbringen. Sie kann sich auch auf die Geschäftsführung beschränken, die dann vom Vertreter der GmbH, also dem GmbH-Geschäftsführer, ausgeübt wird.

Vorteile:

Nachteil:

Siehe auch

Kapitalgesellschaft, Rechtsform, Gesellschaftsform



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Unternehmensform

See also: GmbH & Co. KG, Angebot, Firma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschafter, Gesellschaftsform, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft