GNU General Public License

Die GNU General Public License (GPL) ist eine von der Free Software Foundation herausgegebene Lizenz für die Lizenzierung freier Software.

Inhaltsverzeichnis

Freiheiten

Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz.

1. Freiheit
Die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck zu nutzen.
2. Freiheit
Die Freiheit, Kopien des Programms zu verkaufen oder kostenlos zu verteilen (wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss).
3. Freiheit
Die Freiheit, ein Programm den eigenen Bedürfnissen entsprechend zu ändern (die Verfügbarkeit des Quellcodes ist durch 2. garantiert).
4. Freiheit
Die Freiheit, auch nach 3. veränderte Versionen des Programms unter den Regeln von 2. vertreiben zu dürfen (wobei der Quellcode wiederum mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss).

Geschichte

Die GPL wurde von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projektes, zusammen mit dem Rechtsprofessor Eben Moglen entworfen. Sie basierte auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei früheren Versionen von GNU Emacs, dem GNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden. Diese Lizenzen waren auf jedes Programm speziell zugeschnitten, enthielten aber die gleichen Vorschriften wie die aktuelle GPL. Das Ziel von Stallman und Moglen war, eine Lizenz zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. So entstand die erste Version der GPL, die im Januar 1989 veröffentlicht wurde.

Um 1990 wurde deutlich, dass die GPL in manchen Fällen zu restriktiv für Programmbibliotheken war. Das führte zur Library General Public License (LGPL), veröffenlicht im Juni 1991. Die Library GPL wurde 1999 in Lesser General Public License umbenannt.

Um die Bestimmungen der GPL zu verdeutlichen, wurde gleichzeitig mit der LGPL die zweite Version der GPL veröffentlicht.

Seit ihrer Einführung ist die GPL die am weitesten verbreitete freie Softwarelizenz. Die meisten Programme im GNU-Projekt sind unter der GPL und der LGPL lizenziert, darunter auch die GCC, GNU Emacs und der GNOME Desktop. Darüber hinaus sind alle LGPL-lizenzierten Produkte auch unter der GPL lizenziert.

Die dritte Version der GPL ist in Planung und wird voraussichtlich Ende 2005 veröffentlicht.

Kritik

Rechtslage

Nach der geltenden Rechtslage ist ein verändertes Werk nicht automatisch ebenso frei verwendbar wie das ursprüngliche Werk. Die dauerhafte Freiheit von Software, die unter die GPL gestellt ist, wird daher dadurch gesichert, dass alle aus dieser Software abgeleiteten Programme nur dann verbreitet werden dürfen, wenn sie ebenfalls an jedermann zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dieses Schutzverfahren nennt sich Copyleft, da es einen wichtigen Aspekt des Copyrights (bzw. Urheberrechtes) ins Gegenteil verkehrt.

In der schriftlichen Begründung zu seinem [1] Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) erklärte das Landgericht München die GPL in Deutschland grundsätzlich für rechtswirksam. Damit wurde die GPL erstmals weltweit von einem Gericht bestätigt. Bei manchen Klauseln waren jedoch komplizierte rechtliche Konstruktionen bzw. Auslegungen nötig, um die Wirksamkeit der dahinterstehenden Ideen in deutschem Recht zu erreichen.

Bekannte (L)GPL-Programme und -Bibliotheken

Alle Programme des GNU-Projekts, unter anderem:

Außerdem auch weitere:

Siehe auch

Copyleft, GNU-Lizenz, GNU Lesser General Public License, GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Free Software Movement, Free Software Foundation, Freie Software, Freie Lizenz, Public Domain, Simputer General Public License (SGPL)

Weblinks

See also: GNU General Public License, 19. Mai, 2004, BSD-Lizenz, Bildbearbeitung, Blender (Software), Compiler, Computerprogramm, Copyleft, Copyright