Gossensches Gesetz
Die gossensche Gesetze stellen volkswirtschaftliche Regeln dar, die auf der Annahme basieren, dass ein volkswirtschaftlicher Nutzen quantifizierbar ist. Demnach kann dem Nutzen ein Wert zugewiesen werden, der in Nutzeneinheiten berechnet und mit verschiedenen Nutzeneinheiten verrechnet werden kann.
Die Regeln sind von dem deutschen Volkswirt Hermann Heinrich Gossen 1854 in seinem Werk "Die Entwicklung der Gesetze des menschlichen Verkehrs und der daraus fließenden Regeln für menschliches Handeln" aufgestellt worden, waren lange unbeachtet und erst später als gossensche Gesetze bezeichnet.
Man unterscheidet das erste gossensche Gesetz vom zweiten gossenschen Gesetz.
Literatur
- Andreas Thiemer: Gossensche Gesetze. In: Das Wirtschaftsstudium (WISU), 27. Jg., Heft 12 (Dezember 1998), S. 1411.
