Grammofon

thumb|Grammophonfabrik Emil Berliners in Hannover

Ein Grammophon (auch: Grammofon; von altgr. phone, "Stimme" und grammein, "schreiben") ist ein Gerät zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Tönen, das 1887 von Emil Berliner erfunden wurde (Anmeldung zum Patent: 29. September 1887). Das Grammophon gehört medienhistorisch zum Aufschreibesystem. Als reines Abspielgerät war es der mechanische Vorläufer des Plattenspielers.

Das Grammophon ist – im Gegensatz zum Phonographen – mit einer runden Platte (Schallplatte) ausgestattet, auf der die Töne mechanisch aufgezeichnet werden; Edisons Phonograph verwendete noch eine Walze. Berliners Schallplatte besteht aus einer flachen, wachsbeschichteten Zinkscheibe als Tonträger; jede Platte muss bei diesem Verfahren einzeln hergestellt werden.

Den Beginn der Tonträger-Vervielfältigung kann man im Jahr 1892 ansetzen, als erstmals nickelüberzogene Kupfernegativ-Platten aus vulkanisiertem Gummi gepresst wurden. Schellack wurde ab 1895 als Grundstoff für Schallplatten eingesetzt.

Siehe auch

Literatur

See also: Grammofon, 1887, 1892, 1895, 29. September, Aufschreibesystem, Deutsche Grammophon, Emil Berliner, Friedrich Kittler, Magnetophon