Grenztruppen der DDR

thumb|Grenzer an der Berliner Mauer (1961) Die Grenztruppen der DDR wurden als militärische Einheiten zur Überwachung der Staatsgrenze der DDR am 1. Dezember 1946 als Deutsche Grenzpolizei gegründet. Diese "Streitkraft" bestand aus maximal 54.000 Grenzsoldaten. Diese Truppenstärke wurde insbesondere deshalb benötigt, um die eigenen "Bürger" an der Umsiedelung oder Flucht nach Westdeutschland über die innerdeutsche Grenze (auch Berliner Mauer) zu hindern. Weiterhin bewachten sie die Oder-Neiße-Grenze nach Polen, die Grenze zur Tschechoslowakei und die Grenze zur Ostsee.

In den Grenztruppen dienten vornehmlich "politisch zuverlässige" Soldaten. Der Grund dafür lag an dem Schießbefehl, Flüchtige an der Grenze mit allen Mitteln, also auch mit Waffengewalt und unter Inkaufnahme des Todes von Flüchtlingen, zu verhindern. Gemäß der SED-Propaganda und dem Gesetzbuch der DDR war ein Flüchtling als Klassenfeind und Krimineller zu behandeln. Todesschützen wurden vom Staat ausgezeichnet, ansonsten wurden diese "Grenzzwischenfälle" geheim gehalten.

Chefs der Grenztruppen der DDR

bzw. Vorgänger Deutsche Grenzpolizei, im Kommando Pätz bei Berlin:

Struktur

Gesamtstärke Grenztruppen 47.000 Mann (1989), inklusive RD. Die Grenztruppen gehörten nach sowjetischen Vorbild zuerst zum Ministerium für Staatssicherheit, dann zum Ministerium des Inneren und nach dem Mauerbau 1961 zum Verteidiungsministerium als Teil der NVA. Dort waren sie formell seit 1973/74 selbständig, um sie von Abrüstungsvereinbarungen der Armee auszuklammern, faktisch blieben sie als "vierte Teilstreitmacht" Teil der NVA. So waren Versetzungen zwischen Grenztruppen und NVA üblich.

An den östlichen Grenzen zu den "sozialistischen Bruderstaaten" taten nur 600 Grenzsoldaten Dienst. Jedes Grenzkommando war in mehrere Grenzregimenter und meist zwei Grenzausbildungsregimenter untergliedert.

Die Grenzbrigade Küste (GBK) nahm die Grenzaufgaben entlang der Seegrenze wahr, gehörte organisatorisch jedoch zur Volksmarine.

An Grenzübergangsstellen (GÜSt) zur Passkontrolle eingesetzte Mitarbeiter des MfS waren als "Paßkontrolleinheit" (PKE) nicht den Grenztruppen unterstellt, obwohl sie in den Uniformen der Grenztruppen auftraten. Nach dem Mauerfall am 9. November 1989 wurden zunehmend auch Angehörige der Grenztruppen der DDR zur Passkontrolle eingesetzt, um den Ansturm an den GÜSt zu bewältigen.

Auf Beschluss vom Nationalen Verteidigungsrat der DDR (NVR) von Juni 1989 wurden die Grenztruppen bis zum 30. November 1989 neu formiert. Mit der Umstrukturierung wurde die Anzahl der Führungsorgane von 50 auf 24 reduziert und der Personalbestand um ca. 17 Prozent verringert. An der Staatsgrenze der DDR zur BRD wurden die Führungsorgane von

aufgelöst und die Führungsorgane von

neu formiert.

Die Grenzbezirkskommandos wurden wie folgt gegliedert und disloziert:

mit den 3 Grenzkreiskommandos

mit 5 Grenzkreiskommandos

mit 4 Grenzkreiskommandos

mit 4 Grenzkreiskommandos

ohne Grenzkreiskommando

ohne Grenzkreiskommando

Die an der Staatsgrenze zur BRD dislozierten 4 Grenzausbildungsregimenter wurden zu 2 Grenzausbildungszentren umformiert:

Beide Grenzausbildungszentren wurden führungsmäßig dem Kommando der Grenztruppen direkt unterstellt.


Der Grenzdienst wurde am 1. Juli 1990 offiziell eingestellt. Die Grenztruppen wurden im September 1990 aufgelöst.

Weblinks

http://www.grenztruppen.de

See also: Grenztruppen der DDR, 1. Dezember, 1. Juli, 1946, 1961, 1989, 1990, 9. November, Berliner Mauer, Deutsche Demokratische Republik