Große Familienrechtsreform

Gleichberechtigung und Kindeswohl können aus heutiger Perspektive als die leitenden Grundprinzipien verstanden werden, die für die Änderung des Familienrechts in Österreich während der 60er und 70er Jahre des 20. Jahrhunderts ausschlaggebend waren. Das Reformwerk dieser Zeit wird als „Große Familienrechtsreform“ bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Reformwerk

Die Familienrechtsreform manifestiert sich nicht in einer zu einem Zeitpunkt festsetzbaren Gesamtneukodifizierung, sondern kann als Prozess verstanden werden. Teilreformen wurden als die vorteilhafteste Methode zur Vervollständigung des Familienrechts angesehen. Das Reformwerk ist die Umsetzung der Individualrechtsforderungen hinsichtlich der Stellung der Frau als auch der Kindererziehung.

Geschichte

Gründe für die Entstehung der Familienrechtsreform lassen sich bis zur Jahrhundertwende zurückverfolgen. Obwohl in der Politik kaum vertreten, war der Einfluss von Frauen auf das Reformwerk beachtlich (siehe auch Frauenbewegung). Marianne Hainisch hatte durch ihr Engagement Einfluss auf die 1. Teilnovelle zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) im Jahr 1914. Adelheid Popp stellte erstmals am 21.Juli 1925 einen Antrag zur Reform des Familienrechts. Ein halbes Jahrhundert später sollte ihren Forderungen entsprochen werden. 1949 wurde eine erste Sachverständigenkommission unter Justizminister Tschadek zur Neuordnung des Familienrechts einberufen. Wesentliche Veränderungen wurden im Zuge der Familienrechtsreform während der 70er unter seinem Nachfolger Christian Broda umgesetzt.

Gesetze

60er

70er

80er, 90er

Weitere Veränderungen sollen das Regelwerk der Großen Familienrechtsreform abrunden:

Literatur

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Große Familienrechtsreform, 1914, 1925, 1949, 1960, 1960er, 1967, 1970, 1970er