Großunternehmen
Wirtschaftliche Betriebe werden in Klein- und Mittelunternehmen (KMU) einerseits und Großunternehmen andererseits unterteilt. Die Definition von Großunternehmen variiert je nach Branche und Land, wobei quantitative Kriterien im Übergangsbereich von 500 – 1000 Mitarbeitenden eine untergeordnete Rolle spielen. Als quantitative Kriterien gelten Mitarbeiterzahlen von über 500, Bilanzsummen von über 50 Mio Euro oder Jahresumsätze von über 50 Mio Euro. Als wichtigste qualitative Kriterien gelten die divergierenden Verhältnisse im Kapitaleigentum zwischen Geschäftsführer (CEO) und Verwaltungsrat (VR) und die formell geteilte Organisation zwischen operativer Geschäftsführung und strategischer Unternehmensleitung (Agency-Modell, wonach der CEO vom VR eingesetzt wird).
Aus der betriebswirtschaftlichen Sicht wird die Führung von Großunternehmen als Regelfall der allgemeinen BWL angesehen, die der KMU als Spezialfall. In der Praxis stellen Großunternehmen quantitativ allerdings nur einen Bruchteil der Wirtschaft dar. In der EU sind weniger als 1% der Wirtschaftseinheiten als Großunternehmen zu qualifizieren.
