Grundflächenzahl

Die Grundflächenzahl, abgekürzt GRZ, ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (BauNVO, §19). Die GRZ gibt den Teil eines Grundstücks, den man überbauen darf, in Prozent an.

Beispiel: Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent der Fläche bebauen.

Siehe auch: Grundfläche, Geschossfläche, Geschossflächenzahl


Kategorie:Baurecht

See also: Grundflächenzahl, Baurecht, Geschossfläche, Geschossflächenzahl, Grundfläche, Grundstück