Grundflächenzahl
Die Grundflächenzahl, abgekürzt GRZ, ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht (BauNVO, §19). Die GRZ gibt den Teil eines Grundstücks, den man überbauen darf, in Prozent an.
Beispiel: Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent der Fläche bebauen.
Siehe auch: Grundfläche, Geschossfläche, Geschossflächenzahl
Kategorie:Baurecht
