Grundsicherung
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (vollständige Bezeichnung) ist eine erst seit 1. Januar 2003 bestehende bedarfsorientierte soziale Leistung, ähnlich der Sozialhilfe. Personen, die durch Alter oder Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, erhalten damit eine Leistung, mit der der Grundbedarf gedeckt werden kann.
Durch die Grundsicherung soll diesem Personenkreis der Gang zum Sozialamt erspart und versteckter Altersarmut vorgebeugt werden. Aus dem gleichen Grund werden die Unterhaltspflichtigen grundsätzlich nicht zur Zahlung herangezogen. Das Einkommen der Kinder und/oder Eltern wird erst oberhalb eines Freibetrags in Höhe von 100.000 € (bei Kindern jeweils einzeln, bei den Eltern gemeinschaftlich) berücksichtigt.
Zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung sind die Grundsicherungsämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Bewilligung von Grundsicherung setzt einen Antrag voraus.
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist zu unterscheiden von der sogenannten Grundsicherung für Arbeitssuchende, die unter der Bezeichnung Arbeitslosengeld II bekannter ist und im Zuge der Hartz IV-Reform ab 1. Januar 2005 gezahlt wird.
Rechtsgrundlagen
Seit dem 1. Januar 2005 die Leistungen der Grundsicherung in Folge der Hartz IV-Reform nach dem SGB XII, das auch die Sozialhilfe regelt. Die Regelsatzbemessung beinhaltet eine weitreichende Pauschalierung einmaliger Leistungen, wie es sie in der Grundsicherung ansatzweise schon zuvor gab. Der monatliche Regelsatz beträgt 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern, nach alter Regelung galt ein Betrag von 295 Euro.
Vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 wurden die Leistungen der Grundsicherung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) gewährt.
Weblinks
- Broschüre zum Grundsicherungsgesetz (PDF-Datei 346 KB)
- Einführung und vertiefende Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter
Siehe auch
Grundeinkommen Arbeitslosengeld II
Sozialgesetzbücher I-XII: ▪ (I) Allgemeiner Teil ▪ (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende ▪ (III) Arbeitsförderung ▪ (IV) Gemeinsame Vorschriften ▪ (V) Krankenversicherung ▪ (VI) Rentenversicherung ▪ (VII) Unfallversicherung ▪ (VIII) Kinder- und Jugendhilfe ▪ (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ▪ (X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ▪ (XI) Pflegeversicherung ▪ (XII) Sozialhilfe ▪
Ausbildungsförderung ▪ Reichsversicherungsordnung ▪ Alterssicherung der Landwirte ▪ Krankenversicherung der Landwirte ▪ Bundesversorgungsgesetz ▪ Kriegsopferversorgungsgesetz ▪ Bundeskindergeldgesetz ▪ Wohngeldgesetz ▪ Adoptionsvermittlungsgesetz ▪ Unterhaltsvorschussgesetz ▪ Bundeserziehungsgeldgesetz ▪ Altersteilzeitgesetz ▪ Hilfe bei Schwangerschaftsabbruch ▪ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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