Guillotine

Die Guillotine (auch Fallbeil) ist ein nach dem französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin benanntes Gerät zur Vollstreckung der Todesstrafe. Bereits im Mittelalter sind vereinzelt ähnliche Instrumente vorhanden gewesen, wie zum Beispiel The Scottish Maiden 1661 und das Fallbeil von Halifax 1581, sie kamen allerdings bis zum 18. Jahrhundert vollständig außer Gebrauch.

Guillotin beantragte am 10. Oktober 1789 die Einführung eines mechanischen Enthauptungsgeräts, um grausame und entehrende Hinrichtungsarten abzuschaffen. Unterstützt wurde er dabei durch den Henker von Paris, Henri Sanson, der die Nachteile der Enthauptung mit dem Schwert plastisch beschrieb. Die Nationalversammlung beauftragte den königlichen Leibarzt Antoine Louis, ein Gutachten darüber zu erstellen. Am 17. März 1792 legte Louis einen Entwurf vor, der das Fallbeil von Halifax zum Vorbild hatte. Im Gutachten hieß es "Eine solche niemals versagende Maschine wird sich leicht herstellen lassen." Am 20. März 1792 wurde dem Antrag stattgegeben. Die Debatte um die später so genannte Guillotine war von einem leidenschaftlichen Streit um die Todesstrafe begleitet.

Die erste Guillotine wurde im Auftrag von Sanson von dem deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt konstruiert. Schmidt hatte zunächst die halbmondförmige Schneide aus Dr. Louis Entwurf an Schafen ausprobiert, was einwandfrei funktionierte. Als er dann jedoch die Versuche mit Leichen fortsetzte, wurden die Hälse nicht immer vollständig durchgetrennt. Erst durch Erhöhung des Gewichts und die Einführung der abgeschrägten Schneide, die der Guillotine ihre charakteristische Form gibt, arbeitete das Gerät einwandfrei. Am 25. April 1792 wurde die neue Maschine dann erstmals angewendet. Später wurde noch die bascule (Wippe) eingeführt, ein Brett, an das der Hinzurichtende festgeschnallt wurde, und das dann nach vorne geklappt wurde, und so der Kopf zwischen die Pfosten der Guillotine gebracht.

Nach Dr. Louis hieß die Guillotine zunächst Louison oder Louisette, durch den Sprachgebrauch der Presse setzte sich jedoch der Name Guillotine durch. Volkstümliche Spitznamen waren le rasoir national (das nationale Rasiermesser) und la raccourcisseuse (die Kurzmacherin).

Inhaltsverzeichnis

Aufbau und Durchführung

Die Guillotine besteht im wesentlichen aus einem Tisch, auf den der Delinquent bäuchlings geschnallt wird und aus einem in senkrechten Führungsschienen beweglichen Fallbeil (bei der modernen, französischen Ausführung ca. 40 kg schwer). Um den Delinquenten schnell in die richtige Position bringen und dort halten zu können, befinden sich vor den Führungsschienen zwei Bretter mit jeweils halbkreisförmiger Öffnung für den Hals, sogenannte Lünetten; die obere Lünette kann zum durchstecken des Kopfes angehoben und in der unteren Position fixiert werden. Das Fallbeil wird zuvor an einem losen Seil über Rollen hinaufgezogen und eingerastet. Durch Lösen der Sperre fällt es etwa zwei Meter senkrecht hinab und durchtrennt den Hals des Delinquenten.

In späteren Versionen der Guillotine war der Tisch klappbar, so daß der Delinquent im Stehen auf den senkrechten Tisch geschnallt werden konnte. Beobachter aus der französischen Hinrichtungspraxis aus den 1960er Jahren berichten, daß mit dem Herunterklappen des Tisches eine Sperre für die oben gehaltene, obere Lünette gelöst wurde. Sobald diese vollständig herunter gefallen war und auf der unteren Lünette eingerastet auflag, wurde automatisch die Sperre für das Fallbeil gelöst, so daß der gesamte Vorgang ab dem klappen des Tisches sehr rasch und für den Delinquenten ohne zusätzliche, quälende Erwartungsmomente ablief.

Die ersten Ausführungen von Fallbeilkonstruktionen besaßen, wie schon das mittelalterliche Fallbeil von Halifax, eine gerade oder leicht bogenförmige Klinge. Im Laufe der Zeit gab es immer wieder vereinzelte Versionen mit einer halbkreisförmigen, "halsförmigen" Klinge. Um eine kontinuierliche Krafteinwirkung und damit einen sauberen Schnitt zu erreichen, wurde später die bekannte schräge Klinge verwendet.

Frankreich

Während der Französischen Revolution wurde die Guillotine per Dekret der Französischen Nationalversammlung vom 25. September 1791 als einziges Hinrichtungswerkzeug eingeführt.

Die Hintergründe sind verschiedener Natur. Zum einen sollte die Maschine die zahlreichen Hinrichtungen rationalisieren. Ferner sollte die Hinrichtung für die Betroffenen schmerzfrei gemacht werden, denn zuvor brauchte ein Henker mit einem von Hand geführten Beil unter Umständen mehrere Schläge. (Tatsächlich waren humanitäre Gründe ausschlaggebend. Guillotin meinte, dass man den Verurteilten die Angst vor dem Sterben nicht nehmen könne, wohl aber die Qualen der Hinrichtung selbst begrenzen.) Die Folter und besonders grausame Hinrichtungsmethoden wie das Rädern sollten mit der Guillotine abgeschafft werden. Tatsächlich gibt es Berichte, nach denen bei den während der französischen Revolution benutzten Modellen bisweilen erst nach mehrmaligen Durchgängen der Kopf vollständig abgetrennt werden konnte.

Zudem sollte aber der Gleichheitsanspruch der Revolution auch bei der Hinrichtung gelten: Vorher war das Enthaupten den Adeligen als „edle“ Todesart vorbehalten, einfache Leute wurden am Galgen gehenkt. Mit der Guillotine wurden alle Hinrichtungen vereinheitlicht.

Als erster Mensch wurde am 25. April 1792 der Raubmörder Jacques-Nicolas Pelletier mit der neuen Guillotine öffentlich hingerichtet.

[[Bild:Hinrichtung_marie_antoinette.jpg|thumb|300px|Königin Marie Antoinette vor ihrer ]]

Opfer der Guillotine waren u. a. der Französische König Ludwig XVI., Marie Antoinette, Georges Danton, Lavoisier sowie Maximilien de Robespierre. Die Hinrichtung von Louis XVI. und Marie Antoinette hatte in der deutschen Aufklärung ein derartiges Echo, daß man von der vorher begrüßten Revolution in Frankreich gegenüber den sich dort abzeichnenden Vorgängen zunehmend sich kritisch auseinandersetzte. Auch wenn sie eine republikanische Verfassung begrüßten, sahen sie doch eine konstitutionelle Monarchie als notwendig an.

Bis zur Abschaffung der Todesstrafe 1981 wurden in Frankreich Todesurteile durch die Guillotine vollstreckt. Bis 1939 geschah dies öffentlich. Bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Frankreich wurde am 10. September 1939 in Versailles Eugene Weidmann, ein sechsfacher Mörder, gerichtet. Danach wurden die Hinrichtungen in den jeweiligen Gefängnishöfen durchgeführt. Die letzte Hinrichtung durch die Guillotine fand in Frankreich am 10. September 1977 statt. thumb|Badische Guillotine, Nachbau

Deutschland

Während der napoleonischen Kriege kam die Guillotine unter dem Namen Fallbeil in die besetzten deutsche Gebiete. Ab dieser Zeit kam sie bis zur Einführung des neuen Grundgesetzes im Jahre 1949 zum Einsatz. Während der Zeit des Nationalsozialismus verfügten die meisten deutschen Gefängnisse über eine Guillotine, durch welche insgesamt etwa 30.000 Menschen hingerichtet wurden, über 3.000 davon im Gefängnis von Berlin-Plötzensee. Unter anderem wurden Sophie und Hans Scholl mit dem Fallbeil hingerichtet.

In Deutschland waren neben "Guillotine" die Bezeichnungen Fallbeil und „Fallschwertmaschine“ üblich. Im Dritten Reich war man sehr darauf bedacht, nicht die französische Bezeichnung zu verwenden. Das letzte in (West-)Deutschland auf der Guillotine hingerichtete Opfer war am 11. Mai 1949 der Raubmörder Berthold Wehmeyer. Johann Reichhart gilt als derjenige Scharfrichter, der die meisten Hinrichtungen aller Zeiten vollzog.

Neben der Guillotine wurde in Deutschland bis 1936 auch mit dem Handbeil hingerichtet. So zum Beispiel in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Plötzensee durch den Scharfrichter Carl Gröpler.

Die badische Guillotine

Im Großherzogtum Baden wurde zwischen 1848 und 1932 an 37 Männern und 2 Frauen das Todesurteil vollstreckt. Seit 1856 wurde die Vollstreckung mittels der von der Fa. Mannhard in München für 1.000 Gulden hergestellten Guillotine durchgeführt. Der Standort der Guillotine war in Bruchsal, wobei die Messer stets getrennt aufbewahrt wurden. Zum Transport der Guillotine (mit der Eisenbahn) an die verschiedenen Hinrichtungsorte in Baden wurde die Guillotine zerlegt und in Kisten verpackt. Die badische Guillotine gelangte, da seit 1933 Hinrichtungen in Stuttgart durchgeführt wurden, im Februar 1937 nach Berlin zur Strafanstalt Berlin-Plötzensee.

Siehe auch: Schafott

Literatur

Filme

Weblinks

See also: Guillotine, 10. Oktober, 10. September, 11. Mai, 1581, 1661, 17. März, 1789, 1791, 1792