Gut (juristisch)

Güter können danach unterschieden werden, ob bei ihrer Nutzung Rivalität und Ausschließbarkeit vorliegt bzw. nicht vorliegt. Rivalität liegt vor, wenn die Nutzung von einer Person A die Nutzung von eine anderen Person B beeinträchtigt. Ausschließbarkeit liegt vor, wenn eine Person A die Nutzung von einer anderen Person B legal und effektiv verhindern kann.

Anhand dieser beiden Kriterien können alle Güter einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden:

Unterscheidung juristischer Güter
Ausschließbarkeit
Rivalität Ja Nein
Ja Privates Gut unreines öffentliches Gut
Nein Clubgut reines öffentliches Gut

Siehe auch: Gut (ökonomisch), Rechtsgut

See also: Gut (juristisch), Ausschließbarkeit, Clubgut, Gut (ökonomisch), Güter, Privates Gut, Rechtsgut, Reines öffentliches Gut, Rivalität, Unreines öffentliches Gut