Gut (juristisch)
Güter können danach unterschieden werden, ob bei ihrer Nutzung Rivalität und Ausschließbarkeit vorliegt bzw. nicht vorliegt. Rivalität liegt vor, wenn die Nutzung von einer Person A die Nutzung von eine anderen Person B beeinträchtigt. Ausschließbarkeit liegt vor, wenn eine Person A die Nutzung von einer anderen Person B legal und effektiv verhindern kann.
Anhand dieser beiden Kriterien können alle Güter einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden:
- reines öffentliches Gut, zum Beispiel die Luft zum Atmen
- unreines öffentliches Gut, beispielsweise Theater
- privates Gut, zum Beispiel Nahrungsmittel
- Clubgut, beispielsweise Wikipedia
| Ausschließbarkeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Rivalität | Ja | Nein | ||
| Ja | Privates Gut | unreines öffentliches Gut | ||
| Nein | Clubgut | reines öffentliches Gut | ||
Siehe auch: Gut (ökonomisch), Rechtsgut
