Gutachterausschuss
Ein Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien). Die Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt. Die Gutachterausschüsse sind in der Regel von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse, nur in Ausnahmefällen, z.B. in Baden-Württemberg, sind sie kommunale Ausschüsse.
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Zusammensetzung
Neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Behörde sein soll, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde (in der Regel das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat bzw. Kataster- oder Vermessungsämter, gehören auch Mitarbeiter der zuständigen Finanzbehörden oder Finanzämter zum Gutachterausschuß. Darüberhinaus hat der Gutachterausschuß noch ehrenamtliche Mitglieder, die freiberuflich oder als Angestellte von Banken oder Versicherungen als Immobiliensachverständige tätig sind. In Frage kommen insbesondere Architekten, Bauingenieure, Geschäftsführer von Wohnungsbaugesellschaften oder landwirtschaftliche Sachverständige. Der Vorsitzende hat mehrere Stellvertreter, von denen mindestens einer nicht der Verwaltung angehören darf, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde.
Aufgaben
Die Aufgaben sind im einzelnen:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Gutachten über die Höhe von Entschädigungen im Zusammenhang mit Rechtsverlusten (Enteignung oder sonstigen Vermögensnachteilen
- Führung einer Kaufpreissammlung
Weitere Aufgaben
Nicht im Gesetz geregelt sind weitere Aufgaben, die in der Regel von Gutachterausschüssen wahrgenommen werden:
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
Obere Gutachterausschüsse
Bei Bedarf können Obere Gutachterausschüsse gebildet werden (§ 198 BauGB).
Siehe auch
Weblinks
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