Gutschein

Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden.

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Barauszahlung

Das Amtsgericht Nordheim hatte im Urteil vom 26. September 1988 (Aktenzeichen: 3 C 460/88) eine Verpflichtung zur Auszahlung des Anspruches in Geld verneint, zumindest für den Fall, dass keine besonderen Absprachen die Barauszahlung betreffend zwischen Gläubiger und Schuldner getroffen wurden.

Allerdings ist es „rechtsdogmatisch unglücklich“, gerade bei Gutscheinen, die dem Gläubiger die freie Wahl der Art der Leistung des Schuldners lassen, die Barauszahlung eben von dieser freien Wahl auszuschließen. Schließlich hat der Schuldner selbst bei Barauszahlung einen zinslosen Kredit durch den Gläubiger erhalten und der Schuldner ist ja auch zur Leistung in Form von Geld fähig. (Anders wäre es, von einem Schuhgeschäft eine Leistung in Form von Fernsehern zu fordern.)

Verjährung

Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 drei Jahre nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres.

Weblinks

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