Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HccH) ist eine ständige Einrichtung mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurden durch sie eine Reihe von Konventionen beschlossen. Wichtige Beschlüsse der Konferenz sind u.a.:
- die Haager Konventionen über Fragen des internationalen Eherechts (Feier, Anerkennung, Gültigkeit, Scheidung),
- die Haager Konventionen über den Schutz von Kindern (Adoption, Unterhaltsverpflichtung, Missbrauch),
- die Haager Konvention über den internationalen Schutz von Erwachsenen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen. (2000)
