Haben

  1. Haben ist ein Begriff aus dem kaufmännischen Rechnungswesen. In der kaufmännischen Bilanz (siehe dort) zeigt das "Haben" die Herkünfte des Betriebsvermögens. Es erscheint stets rechts, auf der Seite der "Passiva". (Links, auf der Seite der "Aktiva", steht dem gegenüber das "Soll" und zeigt die Verwendung des Betriebsvermögens.)
  2. Etwas haben (als ein Verb) bedeutet, unmittelbare Gewalt darüber zu besitzen. Beispiel: Ich habe den Ball.
  3. Auch dient haben (als ein Hilfsverb) grammatikalisch zur Bildung der Zeitformen Perfekt, Plusquamperfekt und Futur II. Dies gilt für die Mehrzahl der Verben, unter anderem jedoch nicht für Verben der Bewegung, die das Hilfverb sein verlangen. Beispiel: Ich habe den Ball geworfen, dann bin ich hinterher gelaufen.
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See also: Haben, Aktiva, Bilanz, Futur II, Grammatik, Passiva, Perfekt, Plusquamperfekt