Habsburgische Erblande

Mit dem Begriff Habsburgische Erblande werden die habsburgisch beherrschten Territorien bezeichnet, in denen das Haus Österreich den erblichen Fürsten stellte und die schon längere Zeit im Besitz der Dynastie waren. Der Inhalt dieses Begriffs hat sich mit der Zeit gewandelt. Im 15. Jahrhundert gehörten Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, und Tirol dazu. Um 1500 zählte man auch die Grafschaft Görz zu den Erblanden. Die von Kaiser Maximilian I. erworbenen burgundischen Territorien wurden indes nie dazu gerechnet. Nach der Aufhebung der ständischen Verfassung im Königreich Böhmen 1627 wurden dieses und seine Nebenländer Mähren und Schlesien ebenfalls Erbländer. Für die später in die Monarchie eingegliederten Territorien, z.B. Galizien, Bukowina und Dalmatien, wurde der Begriff nicht verwendet.

Siehe auch Kronland (Österreich)

See also: Habsburgische Erblande, Bukowina, Böhmen, Dalmatien, Galizien, Grafschaft Görz, Krain, Kronland (Österreich), Kärnten, Maximilian I. (HRR)