Handlung
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Einführung und Übersicht
Der Ausdruck Handlung bezeichnet
- den Hergang oder Vollzug eines Ereignisses (eine feierliche Handlung)
- den Stoff eines darstellenden Kunstwerkes hinsichtlich seines Ablaufs, die Fabel
- einen Laden oder ein Geschäft
Die Handlung als Auffassung von strukturierten Prozessen
Die Handlung bezeichnet im engeren Sinne eine spezifisch menschliche Form des bewussten und zielgerichteten Einwirkens des Menschen auf seine natürliche und soziale Umwelt. Die Handlung bildet somit eine auf die Realisierung eines Ziels gerichtete, relativ geschlossene, zeitlich und logisch strukturierte Tätigkeit. Ihr Ergebnis ist die Tat.
Für die menschliche Tätigkeit sind zielgerichtete, bewusste Handlungen charakteristisch, die teilweise auch als Willenshandlungen bezeichnet werden. Dabei betont man den Bezug einer Handlung auf ein Ziel.
Handlungen entwickeln sich auf der Grundlage von Antrieben und Motiven. Der angestrebte Endzustand bestimmt in Form von Zielvorstellungen jeden einzelnen Handlungsschritt, wobei über den Handlungsplan - der mehr oder weniger exakten ideellen Vorwegnahme der Handlung - psychische und motorische Prozesse reguliert und koordiniert werden.
Bewusste Handlungen zeichnen sich in ihrer entwickelten Form durch weitgehende Eigenständigkeit des Handelnden in der Ziel- und Weganalyse, in der Handlungsmotivierung, in der Entscheidung für bestimmte Handlungsziele und -wege sowie in der Handlungsausführung, einschließlich deren zielbezogener Kontrolle, aus.
Damit stellt die Handlung eine in sich relativ geschlossene Einheit dar, die sich durch ihre zeitliche Dauer und ihre innere Struktur von den übrigen Aktivitäten des Menschen abhebt. Die innere Struktur oder Binnengliederung der Handlung ergibt sich u.a. daraus, dass sie oft den Charakter von Aufgabenlösungsprozessen annimmt und somit jeder Handlungsschritt, z.B. als Erreichen eines Teilzieles, für den Fortgang der Aufgabenausführung unterschiedlich bedeutsam ist, entweder den Handlungsablauf fördert oder die Notwendigkeit von Korrekturen des Handlungsplans oder/und einzelner Elemente aufzeigt.
Mehrere Handlungen stehen oft als Handlungsgefüge in einem sich wechselseitig bedingendem Zusammenhang. Handlungen, die durch Erfolge bekräftigt bzw. nach Misserfolgen korrigiert wurden, werden erlernt, bei häufiger Wiederholung auch automatisiert. Die innere Struktur der Handlung wird z.T. auch der äußeren Beobachtung zugänglich, ihre Bedeutung erschließt sich aber erst durch die Kenntnis des Zusammenhangs mit den Zielen bzw. Aufgaben.
Zur Handlung als der Ablauf von Phasen der menschlichen Empfindungen
Dabei verlaufen bewusste Handlungen in bestimmten Phasen, die aber nicht unbedingt notwendigerweise zeitlich aufeinander folgen müssen. Diese können wie folgt betrachtet werden:
- das Auftreten des Antriebs als Reaktion auf eine Außenforderung bzw. in der Form einer selbständigen Zielstellung auf der Grundlage des Bewußtwerdens eines eigenen Bedürfnisses
- die Orientierung und Entscheidungsvorbereitung, zu denen Überlegungen über mögliche konkrete Ziele, deren Realisierungsmöglichkeiten und die möglichen Handlungsfolgen gehören, womit ein Widerstreit unterschiedlicher Motive verbunden sein kann
- der Entschluss im Sinne der Entscheidung für bestimmte konkrete Ziele und Realisierungswege
- die Ausführung der Handlung unter ständiger reafferenter Bezugnahme auf die im Handlungsprogramm festgelegten Handlungsziele und Realisierungswege
- die Überprüfung der Handlungsergebnisse und ein Vergleich von Handlungsziel und - ergebnis
Diese Handlungsphasen greifen im konkreten Handlungsprozeß ineinander. Es kann in allen Teilschritten der Handlungsphasen Vor- und Rückgriffe geben. Das innere Handlungsprogramm kann z.B. während der Ausführung schrittweise erarbeitet bzw. produziert werden, selbst der endgültige Entschluß kann nach einer Vorentscheidung in der - eventuell versuchsweisen - Ausführungsphase erfolgen.
Zur Handlung unter dem äußeren Einfluss emotionaler Momente
Bei Wegfall oder Überspringen einer bzw. einiger der genannten Struktureinheiten kann man nicht mehr von einer bewussten und zielgerichteten Handlung sprechen. Bei starken emotionalen Einflüssen kann z.B. ein von außen provozierter Handlungsantrieb ohne Orientierung über mögliche Reaktionen und deren Folgen, ohne eigentliche Entscheidung und natürlich ohne Erarbeitung eines Handlungsprogramms sofort in die Handlungsausführung überspringen.
In diesem Falle der Entwicklung wird von einer Affekthandlung gesprochen. Wird die bewusste Orientierung und die abwägende Entscheidung durch Vorhandensein eines überstarken und nicht bewusst werdenden Antriebs beeinträchtigt, so spricht man von Triebhandlungen.
Bewusste, zielgerichtete Handlungen sind dem Menschen möglich, weil er in der Lage ist, die nach außen gerichtete Tätigkeit vor ihrer Ausführung auf Abbildebene innerlich vorwegzunehmen und ihre Ausführung durch ständigen Vergleich der signalisierten äußeren Handlungssequenzen mit dem internen Handlungsprogramm auf der Abbildebene zu kontrollieren.
Zur Handlung unter dem Gesichtspunkt der psychischen Regulation
Man bezeichnet diese, die äußeren Handlungen regulierenden Vorgänge auf der Abbildebene als pychische Regulation der Tärtigkeit bzw. der Handlung. Grundlegende Komponenten der psychischen Handlungsrelation sind psychische Abbildungen von Gegenständen und Vorgängen der Außenwelt in Form von Empfindungen, Wahrnehmungen, Vorstellungen und Begriffen - man spricht hier von psychischen Inhalten -, psychische Prozesse als auf die innere, psychische Ebene verlagerte ursprünglich äußere Tätigkeiten und psychische Zustände sowie die psychischen Eigenschaften als die verfestigten habitualisierten Formen psychischer Inhalte, Prozesse und Zustände.
Diese psychischen Komponenten treten im Handlungsprogramm stets als komplexe Einheit der Gesamtheit der psychischen Regulationskomponenten auf und können daher nur im Sinne einer Aspektierung dieser Gesamtheit differenziert und klassifiziert werden.
Als psychsiche Teilfunktionen der Handlung, die stets als Einheiten von psychischen Inhalten, Prozessen, Zuständen und Eigenschaften anzusehen sind und die stets in allen Handlungsphasen, wenn auch akzentuiert, gemeinsam in Erscheinung treten, können
- Erkennen
- Bewerten
- Entscheiden
- Erleben
- Streben
- Kontrollieren
- Behalten
angesehen werden. In neueren Handlungspsychologischen Untersuchungen werden diese Teilfunktionen der Handlung auch zu übergreifenden Einheiten wie Handlungsorientierung, Antriebs- und Ausführungsregulation zusammengefasst. Eines solche Zusammenfassung ermöglicht z.B. eine psychologisch orientierte Klassifizierung pädagogischer Maßnahmensysteme.
Handlung als juristischer Begriff
In der Rechtswissenschaft ist eine Handlung jede vom Willen gelenkte Bewegung einer Person.
Daher ist jedes nicht vom Willen gelenktes Verhalten keine Handlung im Sinne des Gesetzes. z.B. fällt eine Person in Ohnmacht und beschädigt im Fall fremde Sachen, ist er nicht zum Schadenersatz verpflichtet, da es an einer Handlung fehlt.
siehe auch Ausführungsregulation, Handlungsregulation, Handeln, Behandlung, Amtshandlung, Tat, Aktion
