Handlungsfähigkeit

Handlungsfähigkeit im Rechtssinn ist die natürliche Möglichkeit eines Rechtssubjekts seinen Willen in der Welt zu manifestieren (siehe Freier Wille).

Keine Handlungen sind folglich die unwillkürlichen menschlichen Verhaltensäußerungen wie der Reflex, Bewegungen im Schlaf oder unter Hypnose, sowie krankheitsbedingte Verhaltensäußerungen wie etwa infolge von Parkinson oder Tourette.

See also: Handlungsfähigkeit, Freier Wille, Hypnose, Parkinson-Krankheit, Rechtssubjekt, Reflex (Physiologie), Tourette, Wille