Hans Kelsen

Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag im damaligen Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Berkeley, USA) gilt als einer der bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts. Er erbrachte insbesondere im Staatsrecht, Völkerrecht sowie als Rechtstheoretiker herausragende Beiträge. Er zählte gemeinsam mit Georg Jellinek und dem Ungar Felix Somlo zur Gruppe der österreichischen Rechtspositivisten.

Inhaltsverzeichnis

Leben


Hans Kelsen entstammte einer deutschsprachigen jüdischen Familie in Prag. Der Vater Adolf Kelsen (1850 - 1907) stammte aus Brody (Ostgalizien), seine Mutter Auguste Löwy (1860 - 1950) aus Neuhaus (Böhmen). Die Familie zog später nach Wien, wo er zuerst die evangelische Volksschule, dann das Akademische Gymnasium in Wien besuchte. Kelsen trat aus rein pragmatischen Gründen 1905 zum römisch-katholischen Glauben über.

Kelsen studierte in Wien Rechtswissenschaften und habilitierte sich 1911 in Staatsrecht und Rechtsphilosophie. Kelsen besuchte auch ein Seminar in Heidelberg, wo er den Staatsrechtsprofessor Georg Jellinek (1851 - 1911) begegnete. 1912 verehelichte sich Kelsen mit Margarete Bondi. Das Ehepaar hatte zwei Kinder.

Hans Kelsen war zunächst Professor in Wien (ab 1917 ao Professor, ab 1919 Ordinarius) und Köln (ab 1930) und später, zunächst in Genf (ab 1933) und im folgenden nach seiner Emigration in die USA (1940), in Berkeley.

Kelsen stand politisch der Sozialdemokratie nahe und vertrat nach außen ein interessenpluralistisches Bild der Demokratie.

Kelsen war der Begründer der Reinen Rechtslehre (philosophisch stand er dem Neukantianismus nahe), mit der er den Rechtspositivismus auf eine neue theoretische Grundlage stellte, und ist der Haupt-Verfasser der österreichischen Bundesverfassung von 1920 (B-VG 1920). Die durch ihn maßgeblich beeinflusste Verfassungsgerichtsbarkeit hatte Beispielwirkung für ganz Europa. Er bekam elf Ehrendoktorate (Utrecht, Harvard, Chicago, Mexico, Berkeley, Salamanca, Berlin, Wien, New School of Social Research New York, Paris, Salzburg) für sein Lebenswerk.

Einer seiner Hauptgegner war Carl Schmitt. Auch die Lehren von Gustav Radbruch wurden gegen den Rechtspositivismus zu Felde geführt.

Rechtspositivismus

Hans Kelsen vertrat eine rein formalistische Sicht. Für ihn kam es für die Geltung eines Gesetzes nicht auf den Inhalt, sondern nur auf die Form an ("Auch das ungerechteste Gesetz ist für uns verbindlich, solange es nur in der richtigen Form vobereitet und beschlossen wurde"). Gegner dieser formalistischen Sichtweise wird etwas später unter anderem Radbruch (1950) sein. Während Georg Jellinek seine Thesen aber angesichts der Eindrücke des Nazi-Regimes abschwächt und bei seinen Begründungen auch auf das Naturrecht mit seinen allgemeingültigen Regeln zurückgreift, hält Kelsen an der Reinheit fest.

Während dies auf den ersten Blick unverständlich erscheint, muß man bedenken, daß erst diese klare dogmatische Trennung es ermöglichte, daß Recht und Moral in der Lehre komplett getrennt werden und sich die Rechtswissenschaft als eigene Disziplin ethablieren konnte (vorher wurde Rechtswissenschaften an der Philosophischen Fakultät gelehrt). Kelsen selbst meinte, er stehe für eine "von aller politischen Ideologie und allen naturwissenschaftlichen Elementen gereinigten" Rechtstheorie.

Das Problem der Kontroverse zwischen Form und Inhalt der Gesetze ist in Deutschland durch die Mauerschützenprozesse (Befehlsnotstand) wieder in das Bewusstsein der Menschen gerückt.

Zitate

Hauptwerke

Siehe auch

Wiener Schule (Rechtswissenschaft).

Weblinks


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Personendaten
Kelsen, Hans
Rechtswissenschaftler
11. Oktober 1881
Prag
19. April 1973
Berkeley

See also: Hans Kelsen, 11. Oktober, 1881, 19. April, 1905, 1911, 1912, 1917, 1919