Hauptmann (Offizier)

Der Dienstgrad Hauptmann bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im drittniedrigsten Offiziersdienstgrad bei der Bundeswehr. Bei der Deutschen Marine heißt dieser Dienstgrad Kapitänleutnant. Im Sanitätswesen der Bundeswehr sind ranggleich Stabsarzt, Stabsapotheker und Stabsveterinär.

Soldaten in diesem Dienstgrad können innerhalb der durch die Vorgesetztenverordnung (VorgV) gesetzten Grenzen Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee und Leutnanten Befehle erteilen.

Er findet häufig als Kompaniechef Verwendung (in der Schweiz und in Österreich Kompaniekommandant genannt). Bei der Kavallerie gab es den gleichrangigen Dienstgrad Rittmeister. Hauptleute werden auch in Stäben von Verbänden ab Stufe Bataillon eingesetzt.

Aber auch bei der österreichischen Polizei oder der Bundesgendarmerie oder bei der Schweizer Armee gibt es den Dienstgrad Hauptmann.

Siehe auch:

See also: Hauptmann (Offizier), Bundesgendarmerie, Deutsche Marine, Deutschland, Dienstgrade im Bundesheer, Dienstgrade in der Bundeswehr, Dienstgrade in der Schweizer Armee, Kapitänleutnant, Kompaniechef, Kompaniekommandant