Hauptverfahren
Das Hauptverfahren ist der Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens, in dem entsprechend dem im deutschen Strafverfahren geltenden Mündlichkeitsgrundsatz eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird.
Das Hauptverfahren beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung (vgl. dazu § 203 StPO) und endet mit dem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens.
