Hausbesetzung
Eine Hausbesetzung ist die Inanspruchnahme von leerstehendem Wohnraum ohne ausdrückliches Einverständnis oder gegen den Willen des Eigentümers bzw. Berechtigten.
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Begriff
Hausbesetzungen werden aus verschiedenen, sich oftmals überlappenden Motiven durchgeführt: Darunter sind der Wunsch nach kostenlosem Wohnraum, eigener Wohnungsmangel oder sogar Obdachlosigkeit und Protest gegen spekulativen Leerstand und Wuchermieten. Hausbesetzer grenzen sich meist bewusst von gesellschaftlichen Normen ab und versuchen, alternative Formen des Zusammenlebens zu entwickeln. Hausbesetzungen werden auch als Instandbesetzungen bezeichnet, da nicht mehr bewohnbare oder vom Abriss bedrohte Häuser in manchen Fällen wieder instandgesetzt und bewohnbar gemacht werden.
Bei den Hausbesetzungen gibt es grundsätzlich zwei Klassen:
- offene besetzte Häuser, bei denen die Öffentlichkeit wissen darf - und soll - dass das Haus besetzt ist. Häufig hängen Transparente an der Fassade, es werden Flugblätter verteilt, etc.
- so genannte stille Besetzungen, hierbei ziehen die Menschen einfach ein und versuchen, die Besetzung nicht öffentlich zu machen.
right|80px| Das Symbol der Hausbesetzerbewegung ist ein Kreis, durch den ein N-förmiger Blitz von links unten nach rechts oben verläuft. Eigentlich stammt dieses Zeichen vom Zinken ab, in dem ein Kreis mit einem Blitz bedeutet "hier kann man gut eine Nacht bleiben". Das N steht für neemt, was soviel bedeutet wie genommen, also besetzt. Die Ähnlichkeit zum Zeichen der Firma Opel hat dann das Zeichen etwas "gedreht". Entstanden ist es in der holländischen Hausbesetzerszene der 1970er Jahre, auch als Kraaker oder Kraakerbewegung bekannt. In der Schweiz wurde die Zürcher Hausbesetzerszene in dem kontrovers diskutierten Spielfilm Blutgeil filmisch dargestellt.
Geschichtliche Entwicklung
Die Hausbesetzerszene Westdeutschlands war insbesondere Ende der 1970er und in den 1980ern aktiv. In der Wendezeit wurden viele Häuser in der ehemaligen DDR besetzt. Die Besetzung von Häusern war oft ein "politischer Protestakt gegen das politische System" des jeweiligen Staates. Es kam nicht selten zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Dies geschah v.a. bei Demonstrationen und Räumungen.
Viele der in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren in Deutschland und den Niederlanden besetzten Häuser sind heute legalisiert. Dies bedeutet, dass die Bewohner mit den Eigentümern Duldungs-, Miet- oder Nutzungsverträge abgeschlossen haben. Es gibt aber auch Häuser, die formell nicht legalisiert sind und einen inoffiziellen Status haben, nach dem sie als "geduldet" gelten. In der Schweiz haben besetzte Häuser häufig einen "Gebrauchsleihevertrag", der sichert, dass die Hausbesetzer auch Strom und Wasser bezahlen.
Bekannte besetzte Häuser waren oder sind das Georg-von-Rauch-Haus (Berlin-Kreuzberg), die Häuser in der Mainzer Straße (Berlin-Friedrichshain), die Hafenstraße (Hamburg-St. Pauli) oder die Rote Flora (Hamburg). Aber auch in kleineren Städten gab es spektakuläre und erfolgreiche Hausbesetzungen. In Tübingen sind dies etwa das Richard-Epple-Haus und das ehemalige Polizeihauptquartier im Stadtzentrum, das zum Studentenwohnheim wurde, in Leipzig die Häuser in der Stockartstraße in der Nähe des Conne Islands, in Potsdam das Boumans.
In Berlin-Kreuzberg richtete sich die Bewegung v.a. gegen die Flächensanierungspläne des Senats, welche im einzelnen den Abriss von Altbauten und den Neubau von Trabantensiedlungen zum Ziel hatten. Dazu ließen die Hauseigentümer die meist noch gut erhaltenen Altbauten durch niedrige Investitionen oftmals gezielt verfallen. Berlins erste Bewegung endete im Jahre 1981, als der Senat die "Berliner Linie" verkündete, welche keine Neubesetzungen mehr möglich machte. Zuvor hatten sich die Besetzer über die Legalisierung der Häuser in zwei Lager gespalten: Die einen wollten ihr neues Wohn- und Lebensverhältnis sichern, während die anderen den Besetzerstatus und ihre damit verbundenen politischen Ziele nicht aufgeben wollten.
Juristische Bewertung
Hausbesetzungen gegen den Willen des Eigentümers sind in Deutschland strafrechtlich gesehen Hausfriedensbruch nach § 123 des Strafgesetzbuchs (StGB); wird Einrichtung oder die Bausubstanz verschlechtert, liegen Sachbeschädigungen nach § 303 StGB vor. Ist der Wille des Eigentümers nicht erforschbar oder stellt er sich sogar ausdrücklich nicht gegen die Besetzung, so liegt hingegen keine strafbare Handlung vor. Oft finden im Umfeld einer Hausbesetzung auch andere Straftaten statt, zum Beispiel Entziehung elektrischer Energie nach § 248c StGB; bei Widerstand gegen polizeiliche Räumungen kommt es manchmal zu Körperverletzungen (§ 242 StGB) oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).
Zivilrechtlich hat der Eigentümer gegen die Besetzer Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Herausgabe der Nutzungen.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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Spezialsituation in Österreich bei öffentlichen Gebäuden
Sofern in Österreich eine Zusammenkunft in öffentlichen Gebäuden nicht dem Versammlungsrecht (Demonstrationen, Kundgebungen usw.) unterliegt, können Besetzungen lediglich per § 37 Sicherheispolizeigesetz aufgelöst werden. Es liegt dabei keinerlei Straftat vor. Die Behörde, also Polizeipräsident bzw. Polizeijuristen, müssen nachdem die Besitzer (z.b. Universitäten wie im Falle von "Freiraum") einen "schwerwiegenden Eingriff in die Rechte des Besitzers" sehen und diese die Auflösung verlangen, einen Bescheid erlassen. Dieser Bescheid ist sechs Stunden gültig und ermöglicht eine Auflösung. Es gibt im Anschluß daran nichteinmal die Möglichkeit zu Verwaltungsstrafen, sogenannten Strafmandaten wie bei Falschparken.
Für Gebäude in Privatbesitz gilt weitestgehend sehr ähnliches Recht wie in Deutschland, z.B. Hausfriedensbruch.
Kontroverse zur juristischen Bewertung
Die Hausbesetzerbewegung interpretierte diese Strafmaßnahmen beständig als Kriminalisierung. Oft bildete sich eine Solidarisierung mit den Hausbesetzern, die durch Öffentlichkeitsarbeit und Demonstrationen die Hausbesetzung unterstützte und sich gegen angebliche Repression und für den Erhalt der Häuser einsetzte. Für die Kosten der Prozesse gegen Hausbesetzer wurde Geld gesammelt und für die von der Repression Betroffenen wurde sich um Anwälte und rechtliche Betreuung gesorgt. In den Gerichtsverhandlungen war man darum bemüht, das politische Anliegen der Besetzung gegenüber der Straftat deutlich zu machen. In der Regel sah man sich durch die jeweilige soziale Situation, der städtepolitischen Entwicklung und den Leerstand des Eigentums dazu legitimiert, Gebäude wieder einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Oft wurden empfundene Grundrechte, wie ein Recht auf Wohnung, versucht geltend zu machen. Tatsächlich wurde Verfahren gegen Hausbesetzer eingestellt und viele Besetzungsaktionen legalisiert.
Slogan
- Die Häuser denen, die drinnen wohnen!
Besetzte Häuser
Deutschland
- Rote Flora in Hamburg
- Yorck59 Berlin (Anfang Juni 2005 geräumt)
- Koepi Berlin
- Ex-Steffi Karlsruhe
- Rigaer Str 84 Berlin
- Plan B Oberhausen *www.planb-bleibt.de.be
Österreich
- Ernst Kirchweger Haus Wien
- Villa Kunterbunt Innsbruck
Schweiz
- Ego Zürich
- C.S.O.A. il Molino Lugano
- Solterpolter Bern
- Kulturzentrum Reitschule Bern
Literatur
- autonome L.U.P.U.S.-Gruppe (Hg.) : Die Hunde bellen ... Von A - RZ. Eine Zeitreise durch die 68er Revolte und die militanten Kämpfe der 70er bis 90er Jahre. ISBN 3-89771-408-6
- Frankfurter Häuserrat (1974) : »Wohnungskampf in Frankfurt«
- Geronimo : Feuer und Flamme. Zur Geschichte der Autonomen [1]
- Geronimo : Glut & Asche. Reflexionen zur Politik der autonomen Bewegung. ISBN 3-928300-63-6
- Michael Grüttner. Wem gehört die Stadt, Hamburg 1976
- Matthias Manrique (1992): Marginalisierung und Militanz, Frankfurt a.M.
- Readergruppe: Autonomie-Kongress. ISBN 3-928300-59-8
- Stadtteilgruppe Hohenfelde (Hamburg 1973): Wir greifen an: Springer, Senat, Neue Heimat
- Zeitschrift Radikal : Ausgaben von 1979 bis zum Jahr 1984 (viele Ausgaben sind kriminalisert nach § 129a und § 130 etc.)
- Zeitschrift Wildcat Ausgabe Nr. 40/86: Militanz, bewaffneter Kampf, Reformismus und Repression
Filme
Weblinks
- http://squat.net
- http://squat.net/de/
- http://av-produktionen.ch/80/chrono/nieder.html
- www.med-user.net/ekh Besetztes Haus, Sozial- und Kulturzentrum in Wien / Österreich - EKH
- http://www.freiraum.at.tt/ Wiener Gruppe, welche die Etablierung einer neuen (Raum)Aneignungsbewegung anstrebt.
- www.grundrisse.net Artikel von Robert Foltin "Soziale Bewegungen in Österreich: Die Autonomen" mit einigen Infos zur HausbesetzerInnenszene in Österreich
- no-racism.net/ Auflösung von Besetzungen - Erläuterungen zum § 37 Sicherheitspolizeigesetz (österreich)
Kategorie:Soziale Bewegung
