Haustier
thumb|Hauskater mit Halsband Ein Haustier ist ein nicht frei lebendes, an den Menschen gewöhntes Tier, das von Menschen überwiegend im Wohnhaus oder im Betrieb gehalten wird. Nach §1 Abs.2 TierSG gehören zu den Haustieren keine Fische, aber Bienen und Gehegewild. Das TierSG ordnet auch Zoo- und Versuchstiere den Haustieren zu. Die meisten Haustiere sind domestizierte Tiere, die seit vielen Generationen von Menschen gehalten und gezüchtet werden. Wenn das Tier aus wirtschaftlichen Gründen gehalten wird, spricht man auch vom Nutztier.
Vergleiche auch: Heimtier, Tiervermittlungsforum
Beispiele für "traditionelle" Haustiere
Beispiele für "moderne" Haustiere
$1 Abs.2 TierSG gibt weitere Beispiele:
- Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide,
- Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel,
- Schafe und Ziegen,
- Schweine,
- Hasen, Kaninchen,
- Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln,
- Kameliden
Literatur
- Albert Lorz: "Mein Haustier". Dt. Taschenbuch-Verl. München 1992. Reihe Beck-Rechtsberater ISBN 3-423-05241-4
- Hans Nachtsheim: "Vom Wildtier zum Haustier". 3., neubearb. Aufl.Berlin u.a.: Parey, 1977. 156 S. ISBN 3-489-60636-1
- Eduard Hepp: Tierhaltung in Miet- und Eigentumswohnungen in der Rechtsprechung : [1975 - 1993] München : Bund gegen den Mißbrauch der Tiere e.V., 1993. 242 S.
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