Haustürwiderrufsgesetz

Das deutsche Haustürwiderrufsgesetz wurde als "Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften" am 16. Januar 1986 (BGBl. I S. 122) erlassen.

Basisdaten
Kurztitel: Haustürwiderrufsgesetz
Voller Titel: Gesetz zum Widerruf von Haustürgeschäften
und ähnlichen Geschäften
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland*
Abkürzung: HWiG
FNA: 402-30
Verkündungstag: 16. Januar 1986 (BGBl. I 1986, S. 122)
Außerkrafttreten: 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3138)


Dieses Gesetz wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) mit Wirkung vom 1. Januar 2002 aufgehobem. An seiner Stelle wurde eine Regelung in § 312, § 312a BGB aufgenommen, die bei bestimmten Geschäften zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vorsieht.

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</div> Kategorie:Gesetz (Deutschland) Kategorie:Schuldrecht

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