Havarie
Der Begriff Havarie kommt vom arabischen 'awar = Beschädigung. Die Verwendung stammt aus der Seefahrt.
Eine Havarie ist ein Schadensfall üblicherweise in Verbindung mit einem Wasserfahrzeug, bei dem das Fahrzeug und zumeist auch die beförderte Ware in erheblicher Weise in Mitleidenschaft genommen wurden. Im Extremfall sind Fahrzeug und Ware untergegangen. Das zu Schaden gekommene Fahrzeug wird als der Havarist bezeichnet. Der Begriff Havarie wird auch für Unfälle im Reaktorbereich von Kernkraftwerken verwendet. Die Havarie ist meistens die Folge einer Notsitation, etwa einer Seenot, die nicht oder nur teilweise abgewendet werden konnte. Die Schifffahrt kennt aber auch Havarien, denen keine erkennbaren Notsituationen vorausgingen, etwa bei Explosionen oder Zusammenstößen bei schlechten Sichtverhältnissen.
Die vermögensrechtliche Abwicklung von Havarieschäden bezeichnet man als Haverei.
In Deutschland gibt es Havariekommissare, die Verkehrsunfälle im Straßenverkehr mit großem Schadensausmaß untersuchen. Speziell in Österreich spricht man auch im Straßenverkehr bei beschädigten Fahrzeugen, vor allem im Fall von Totalschäden, von havarierten Fahrzeugen oder Havarien.
In den Medien wird der Begriff Havarie auch für Schäden oder Unglücke an oder in Industrieanlagen, Bauwerken usw. benutzt. Er ist inzwischen ein Synonym für einen Unfall größeren Ausmaßes oder mit größeren Folgeschäden geworden.
Zuweilen spricht man auch - unzutreffend - bei kollidierenden Himmelsobjekten von einer Havarie.
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Seerecht
Im Seerecht wird unterschieden zwischen den Ereignissen Große Havarie, kleine Havarie und besondere Havarie.
Große Havarie
umfaßt und beschreibt alle Schäden, die dem Schiff oder seiner Ladung zum Zweck ihrer Rettung vom Schiffer (meist Kapitän) oder auf dessen Anordnung vorsätzlich zugefügt werden. Das klingt zunächst paradox, doch kann z.B. die Rettung eines Schiffes und seiner Ladung darin bestehen, Teile der Ladung über Bord zu werfen (z.B. bei Schieflage etc.)
Kleine Havarie
umfaßt und beschreibt gewöhnliche und ungewöhnliche Kosten der Schiffahrt (Lotsengelder, Hafengebühren, Leuchtfeuergeld, Schlepplöhne, Kosten für Quarantäne und Auseisung u,s,w)
Besondere Havarie
umfasst und bescheibt alle durch einen Unfall verursachten Schäden und Kosten, die nicht zur grossen Havarie gehören und keine Nebenkosten zur Fracht darstellen (particular average). Zur Schadensfeststellung werden meistens Havariekommissare (Surveyor) eingesetzt.
Siehe auch:
- Schiffsunglück
- Katastrophen der Seefahrt
- Massenkarambolage (im Straßenverkehr)
- Verkehrsunfall
- Güterschaden
