Heimerziehung
Die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einem Kinderheim ist nach wie vor für einen Großteil der Bevölkerung die klassische Jugendhilfemaßnahme. Erst in letzter Zeit hat sich die Assoziationskette Jugendamt- Jugendfürsorge- Heim gelockert. Vor allem deshalb, weil der Fürsorgegedanke mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch das Partizipationsprinzip abgelöst wurde.
Rechtsgrundlage (Deutschland)
- Die Heimerziehung (§34 KJHG) ist eine Leistung des Kinder- und Jugendhilfegesetz im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§ 27 KJHG). Zusammen mit dem betreuten Jugendwohnen (ebenfalls § 34) und der Vollzeitpflege (§ 33) zählt sie zu den stationären Hilfemaßnahmen. Wie auf die anderen Hilfen zu Erziehung auch hat jeder Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf diese Leistung, wenn sie für das Wohl des Kindes geeignet und notwendig ist. Ohne ordentliches Hilfeplanverfahren ist eine Fremdunterbringung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nicht möglich. Auch besteht nur ein Rechtsanspruch auf die geeignetste Hilfe (diese muss nicht die Heimerziehung).
- Im Rahmen des § 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) kann ein Familienrichter auf Initiative des Jugendamtes die Unterbringung in einem Heim (oder eine andere Hilfemaßnahme) gegen den Willen der Sorgeberechtigten (Eltern) anordnen. Dies geschieht aber nur bei massiver Kindeswohlgefährdung. Außerdem liegt meist Gefahr in Verzug vor, bzw. die Sorgeberechtigten sind nicht in der Lage oder gewillt die Hilfeangebote des Jugendamtes zu akzeptieren.
- In einzelnen Fällen ist es auch möglich, dass Kinder und Jugendliche die Unterbringung in einem Heim oder in einer betreuten Wohngruppe selbst initiieren. Siehe Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
- Es sollte auch erwähnt werden, dass im Zuge der Heimkritik und nicht zuletzt auch aus Kostengründen die Heimunterbringung anderen Hilfen der Jugendhilfe teilweise zurücktritt und immer öfter nur als letztes Mittel dient. War es früher üblich, ein Kind zuerst in ein Heim zu geben und dann erst einmal in Ruhe weiter zu schauen, gehen etliche Jugendämter heute dazu über, sich eine Liste von Pflegeeltern aufzustellen, die Kinder (auch in akuten Situationen, Inobhutnahme) vorübergehend oder dauerhaft aufnehmen.
Konzepte der Heimerziehung
Historischer Exkurs
In früheren Jahrhunderten wurden "schwierige", überzählige oder auch behinderte Kinder häufig ins Kloster gegeben, weil es noch nicht so viele Waisenhäuser gab. Vielfach wurden Kinder (besonders Mädchen) auch einfach ausgesetzt und sie hatten Glück, wenn sie in einer Familie oder einem Heim aufgenommen wurden. Der Gedanke der Hilfe und Fürsorge für die betroffenen Kinder und Jugendlichen war noch nicht so ausgeprägt wie heute, denn eine Vorstellung von einer Kindheit im heutigen Sinne existierte nicht. Schläge, Tritte, Ohrfeigen und Schelte waren ein übliches Erziehungsmittel.
In vielen Entwicklungsländern sind Schläge und Demütigungen in der Kindererziehung, Aussetzung von Mädchen und die Unterbringung im Erziehungsheim immer noch die Regel, weil in diesen Regionen oft nicht so viele Möglichkeiten zur Verfügung stehen und die Kindererziehung strenger ist.
Bis vor wenigen Jahrzehnten wurden behinderte oder missgebildete Kinder von ihren Eltern häufig versteckt, weil die Eltern sich ihrer schämten. Auch Ärzte rieten mitunter den Eltern, ihr behindertes Kind ins Heim zu geben und 'zu vergessen'. Das verstärkte ihre Ausgrenzung.
Auch in der Rechtsprechung war die Unterbringung in einem Heim für schwer erziehbare Kinder ein vorgesehenes Mittel der Maßregelung. Heute wird es nur noch als "Ultima ratio" angewandt.
