Hemmung
Als Hemmung wird bezeichnet
- eine psychologisch bedingte Unterdrückung des eigenen Willens oder Verhaltens
- ein mechanischer Teil der Uhr, die Uhrenhemmung
- eine Fehlfunktion bei der Bedienung von Schusswaffen, die Ladehemmung
- eine Abnahme der Erregbarkeit von Nervenzellen, siehe Inhibition (Neuron)
- die Hemmung von Enzymen durch Inhibitoren, siehe Enzymkinetik
- die ethologisch bedingte Blockierung einer Verhaltensweise durch innere oder äußere Faktoren nach dem Prinzip der lateralen Rückwärtshemmung
- im deutschen Privatrecht die (beispielsweise durch Klageerhebung ausgelöste) Verhinderung des Weiterlaufens der Verjährung.
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