Herrschaft

left|25px|Begriffsklärung Dieser Artikel behandelt den soziologischen und den geschichtswissenschaftlichen Begriff Herrschaft, für die geografische Gegend gleichen Namens siehe Bündner Herrschaft

Herrschaft ist sozialwissenschaftlich nach dem deutschen Soziologen Max Webers wie folgt definiert: "Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden". Im Unterschied zu seiner Definition der Macht (die er als soziologisch amorph, also formlos bezeichnet) setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus; sie ist eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung (Subordination), die jedoch keinerlei hierarchische Strukturen voraussetzt.

Dadurch, dass Weber ein Minimum an Gehorsam voraussetzt, widerspricht seine Definition der von Karl Marx, dessen Herrschaftsbegriff auf Macht basierte.

Oppenheimer meinte mit Herrschaft die Beziehung zwischen zwei rechtsungleichen sozialen Klassen; er unterscheidet zwischen Herrschaft als - er folgte darin Otto von Gierke - vertikaler Sozialbeziehung und der Genossenschaft als horizontaler Beziehung.

Herrschaft (Geschichtswissenschaftlich): Ausübung der Macht über Untergeordnete und Abhängige durch Machtmittel. Im klassischen Sinne ist Herrschaft nur legitim, wenn über dem Herrscher und dem Beherrschten stehenden Rechte zur Machtausübung eingehalten werden. Der Ursprung der Herrschaft ist in der germanischen HausHerrschaft (Gewalt des Hausherrn über die Hausgenossen) zu suchen, aus dieser entwickelte sich die GrundHerrschaft. Der Ausübende der Herrschaft war der Adel; die Königsherrschaft, die ihre Legitimität durch symbolische Rituale (Wahlen, Salbung, Krönung) und durch Herrschaftsinsignien repräsentierte, war nur eine Sonderform der Adelsherrschaft vgl. Lehnsherrschaft. Im Zeitalter der Stände ist die Macht des Herrschers durch erzwungene Herrschaftsverträge beschränkt. In der Neuzeit setzte sich die einheitliche Staatsgewalt durch. Die neuen Herrschaftsformen unterliegen einem fortlaufenden Prozess der Neuorientierung ihrer Legitimitätsgrundlage.

Inhaltsverzeichnis

Typen der legitimen Herrschaft nach Max Weber

Nach Weber kann der Gehorsam als konstitutives Element der Herrschaft rein affektuell, aber auch ideell (wertrational) oder materiell (zweckrational) begründet sein. Rein idelle oder rein materielle Motive des bzw. der Gehorchenden (z. B. des Verwaltungsstabes) begründen jedoch eine lediglich labile Herrschaft, zu der ein weiteres, sie stabilisierendes Element hinzukommt: der Legitimitätsglaube.

Weber unterscheidet nun drei Idealtypen legitimer Herrschaft nach der Art ihrer Legitimation:

Der Begriff der Herrschaft wird heute in der von Weber durchgesetzten Bedeutung des legitimierten (personalen) Machtverhältnisses verstanden.

Herrschaftsformen

Herrschaft kann auch danach unterschieden werden, welche Personen oder Gruppen sie ausüben, siehe Liste der Herrschaftsformen. Dies ist abzugrenzen zu den Regierungsformen, die danach unterschieden werden, wer Träger der Staatsgewalt ist sowie den Staatsformen im engeren Sinne, die nach der Stellung des Staatsoberhauptes unterschieden werden.

Siehe auch

Quellen

Literatur

Weblinks

See also: Herrschaft, Autorität, Befehl, Bündner Herrschaft, Bürokratie, Chance, Charisma, Feudalismus, Franz Oppenheimer