Herrschaft Jever
thumb|300px|Herrschaft Jever und Umgebung um 1500 Die Herrschaft Jever (lateinisch Ieverensis) war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Es war zunächst von der Einteilung des Reiches in Reichskreise ausgenommen, wurde aber 1548 dem Burgundischen Reichskreis angeschlossen.
Die Herrschaft Jever erstreckte sich am westlichen Ufer des Jadebusens in der Landschaft Ostfriesland und grenzte im Süden an Oldenburg und im Westen an das politische Territorium Ostfriesland. 1667 wurde von Jever die Herrschaft Kniphausen abgetrennt, die vollständig von Jever umgeben, direkt am Westufer des Jadebusens sich befand. Historisch bestand Jever aus den drei Herrschaften Rüstringen, Östringen und Wangerland. Residenzsitz war Jever. Das Wappen bestand aus einem goldenen gekrönten Löwen.
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Geschichte
thumb|300px|right|Grabmal Edo Wiemkens (d.J.) in der Stadtkirche zu Jever Im Jahre 1359 gelang es Edo Wiemken, die Herrschaftsbereiche der drei Häuptlinge in Rüstringen, Östringen und Wangerland, die auch hier die Zeit der sogenannten Friesischen Freiheit beendet hatten, unter seiner eigenen Regentschaft zu vereinigen. In den folgenden 200 Jahren verblieb Jever unter der Herrschaft seiner Nachkommen, denen es gelang, die Herrschaftsansprüche der erstarkenden Grafen von Ostfriesland aus der Familie der Cirksena, die die dortige lokale Häuptlingsherrschaft beendet hatten, abzuwehren und sich von der weiteren politischen Entwicklung Ostfrieslands abzusondern.
Nachdem von 1517 bis 1531 das Gebiet aufgrund militärischen Drucks Ostfriesland einverleibt gewesen war und man aber die Besatzer hatte vertreiben können, beschlossen am 12. April 1532 die herrschenden Töchter des letzten männlichen Regenten Edo Wiemken des Jüngeren, Anna und Maria, das zuvor als Allod bestehende Herrschaftsgebiet dem Herzogtum Brabant und der Grafschaft Holland, die sich in der Hand von Kaiser Karl V. befanden, als Lehensgebiet unterzuordnen und damit die Reichsunmittelbarkeit aufzugeben. Als Folge davon wurde die Herrschaft Jever 1548 auf dem Reichstag in Augsburg dem Burgundischen Reichskreis angeschlossen. 1573 setzte die verbliebene Regentin Erbfräulein Maria ihren Cousin Graf Johann XVI. von Oldenburg entgegen den Ansprüchen des ostfriesischen Grafen testamentarisch als Erben ein. Der Brüsseler Hof als Lehensherr stimmte dieser Verfügung zu. Graf Edzard II. von Ostfriesland behielt nach Marias Tod im Jahre 1575 seine Herrschaftsansprüche aufrecht, die aber am 12. August 1588 endgültig durch Urteil des Brabanter Lehenhofs abgewiesen wurden. Nun war die Herrschaft Jever mit der Grafschaft Oldenburg verbunden.
Der Sohn und Nachfolger von Graf Johann XVI., Anton Günther, legte testamentarisch fest, dass nach seinem Tode die Herrschaft Jever an seinen Neffen, den Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst fallen sollte. Die Herrschaft Kniphausen sollte zugunsten seines unehelichen Sohnes abgetrennt werden. 1667 starb Anton Günther und die gräflich-oldenburgische Linie des Hauses Oldenburg hatte keinen legitimen männlichen Erben. Der dänische König Christian V., der Mitglied einer oldenburgischen Nebenlinie war und die Grafschaft Oldenburg erbte, erhob ebenfalls Anspruch auf die Herrschaft Jever, die er 1675 besetzen ließ. Der französische König Ludwig XIV., der zwischenzeitlich den Titel des Herzogs von Burgund erworben hatte und damit die Lehensoberhoheit über Jever hatte, unterstützte ihn, indem er ihn 1682 formell mit der Herrschaft Jever belehnte. Die Beamten des Fürsten von Anhalt-Zerbst wurden vertrieben. Anhalt-Zerbst legte auf dem Reichstag Protest ein. Am 16. Juli 1689 konnte man sich in Kopenhagen auf einen Vergleich einigen. Anhalt-Zerbst erhielt die Herrschaft Jever als reichsunmittelbares Gebiet zurück und konnte seine Anwartschaft auf die Herrschaft Kniphausen wahren, mußte aber dafür andere Landstriche, die Dänemark beanspruchte, abgeben und einen Betrag von 100.000 Talern entrichten.
In den Jahren 1685 und 1717 war Jever von schweren Flutkatastrophen betroffen. (siehe auch Weihnachtsflut)
Der letzte Fürst von Anhalt-Zerbst, Friedrich August, verkaufte während des amerikanischen Unabhängigkeitskrieges Jeveraner Soldaten an Großbritannien.
Nachdem die Linie Anhalt-Zerbst im Jahre 1793 ausstarb, wurde die Herrschaft Jever aufgrund ihres Status' als Kunkellehen nicht in die Zerbster Teilung mit einbezogen, sondern fiel an die nächste Verwandte, die russische Zarin Katharina die Große, die nun Landesherrin über Jever wurde. Als Statthalterin wurde von Katharina die Witwe des letzten Zerbster Fürsten, Friederike Auguste Sophie, eingesetzt, die diese Funktion bis 1806 ausführte. Zar Alexander I. trat die Herrschaft Jever am 7. Juli 1807 im Frieden von Tilsit an das unter napoleonischer Vorherrschaft stehende Königreich Holland ab und eroberte sie im November 1813 wieder zurück. Von 1810 bis 1813 war das Gebiet ein Teil des Kaiserreichs Frankreich gewesen. Nach dem Wiener Kongress kam das Jeverland 1818 zum Großherzogtum Oldenburg, das jetzt aber nicht mehr, wie durchgehend bis 1807 praktiziert, in Personalunion regiert, sondern faktisch zu einem oldenburgischen Amt degradiert wurde. Zur weiteren Geschichte siehe die entsprechenden Abschnitte im Artikel Jeverland.
Verfassungsentwicklung
Die Landstände von Jever konnten unter der Herrschaft der autochthonen Wiemkens, der Grafen zu Oldenburg, der Fürsten zu Anhalt-Zerbst und des russischen Kaiserhauses ihre Vorrechte bewahren. Erst König Louis Bonaparte von Holland hob diese auf.
Liste der Herren von Jever
thumb|300px|right|Frl. Maria, Herrin von Jever (Denkmal in der Nähe des Schlosses)
- Haus Wiemken 1358 - 1575
- Oldenburg 1575 - 1667
- Johann XVI. (1575-1603)
- Anton Günther (1603-1667)
- Anhalt-Zerbst 1667 - 1793
- Russland 1793 - 1807
- Holland 1807 - 1813
- Frankreich 1810 - 1813
- Napoléon Bonaparte (1810-1813) (unterstellte Holland seiner Herrschaft)
- Russland 1813 - 1818
- danach zum Großherzogtum Oldenburg
Weblinks
Jever, Herrschaft Kategorie:Friesland
