Herzog
Dieser Artikel behandelt den Adelstitel. Für bekannte Namensträger mit dem Familiennamen Herzog siehe Herzog (Name).
Herzog, von althochdeutsch: herizogo "der vor dem Heer zieht", ist ein Adelstitel.
- Ursprünglich waren Herzöge germanische Heerführer, die für die Dauer eines Kriegszuges von Stammesfürsten durch Wahl oder durch Los bestimmt wurden.
- In der Merowingerzeit waren Herzöge königliche Amtsträger mit vorwiegend militärischen Aufgaben, denen der König ein Herzogtum mit Oberhoheit über Land- und ggf. Markgrafschaften verliehen hatte.
- Im Frühmittelalter entstanden im Raum des fränkischen Reiches erbliche Stammesherzogtümer, die von den Karolingern aufgehoben wurden, mit dem Niedergang der königlichen Zentralgewalt Ende des 9. Jahrhunderts aber wieder auflebten. Die Stammesherzöge im Ostfrankenreich zu Zeiten Heinrichs I. waren in der Regel Mitglieder regionaler Herrscher-Dynastien.
- Im Heiligen Römischen Reich verwandelten sich im 12. und 13. Jahrhundert die Stammesherzogtümer zunehmend in Territorial- und Titular-Herzogtümer. Ein Herzog war danach Herrscher über bestimmte, räumlich oft zerrissene Territorien oder Träger des vom König verliehenen Adelstitels. Die Herzogswürde wurde vom König als Lehen vergeben und konnte auch wieder entzogen werden (siehe Heinrich der Löwe und dessen Absetzung in Sachsen und Bayern 1180).
Auf diese Weise wurde der ursprünglich auf ein Stammesgebiet bezogene Titel eines "Herzogs von Sachsen" nach 1180 aufgespalten und regional neu zugeordnet: Der Erzbischof von Köln erhielt vom deutschen König den Titel eines "Herzogs von Westfalen" (einer bis dahin zu Sachsen gehörigen Region, quasi West-Sachsen), während das Fürstenhaus der Askanier den Titel eines "Herzogs von Sachsen" für den Ostteil des bisherigen Stammesherzogtums erhielt (seit 1356 als Kurfürsten von Sachsen mit Sitz in Wittenberg). Durch Aussterben der Wittenberger Askanier 1423 ging der Kurfürsten- und sächsische Herzogstitel an die noch viel weiter östlich sitzenden Wettiner, die Markgrafen von Meißen über, wodurch der ursprünglich auf das heutige "Niedersachsen" zentrierte Herzogstitel und Landesnahme in das heutige "Land Sachsen" um Dresden und Meißen geriet, mit dem er bis dahin überhaupt nichts zu tun hatte.
Während sich in Bayern der stammesbezogene Herzogstitel seit 1180 auf die Ländereien der Wittelsbacher beschränkte, die ihn seither führten, kam der Titel eines Herzogs von Schwaben seit dem Aussterben der Hohenstaufen 1268 völlig außer Gebrauch. Der "Herzog von Franken" führte als Ehrentitel des Fürstbischofs von Würzburg bis 1802/03 ein Schattendasein.
Zugleich aber traten im Spätmittelalter durch Rangerhebungen verschiedener Fürsten neue dynastisch-territorial definierte Herzogtümer hinzu: Den Anfang machten die 1180 der von ihnen früher besetzten Stammesherzogtümer Sachsen und Bayern verlustig gegangenen Welfen, die im 13. Jahrhundert für ihre Erbbesitzungen in Norddeutschland den Titel eines "Herzogs von Braunschweig" erhielten. Im 14. Jahrhundert wurden auch die slawischen Fürsten von Mecklenburg, im 15. Jahrhundert der Graf von Württemberg vom Kaiser zu Herzögen "befördert". In der Frühen Neuzeit ebbte diese Form der Rangerhöhung ab; statt dessen versuchten seither einige Herzöge, den höherwertigen Kurfürsten-Titel (mit dem Recht der Teilnahme an der Kaiserwahl) zu erlangen, was dem Herzog von Braunschweig-Lüneburg 1692 gelang, dem konkurrierenden Herzog von Württemberg erst 1803.
Mit der Zerschlagung des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" zwischen 1801 und 1806 und der Herrschaft Napoleons I. über Deutschland erfolgte eine weitere Folge von Rangerhöhungen für anpassungsbereite deutsche Fürsten: Bisherige Herzöge wurden - wie der von Württemberg - erst zu Kurfürsten, dann zu Königen befördert, bisherige Fürsten - wie die diversen Linien von Anhalt - stiegen zu Herzögen auf. Nach dem Sieg über Napoleon führte 1815 der Wiener Kongress der Siegermächte zu einer weiteren, letzten Welle solcher Rangerhöhungen. Meist bedingt durch Verwandtschaft mit mächtigen Monarchen Europas, insbesondere mit dem russischen Kaiser oder dem König von Preußen, stiegen in Deutschland einige bisherige Herzöge 1815 zu "Großherzögen" auf (Sachsen-Weimar-Eisenach, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, Luxemburg).
Regierende Herzöge in Deutschland (mit dem Prädikat "Hoheit") waren zwischen 1815 und 1918: der Herzog von Braunschweig (Linie Wolfenbüttel bis 1886, Linie Hannover ab 1913), der Herzog von Anhalt (ab 1863, davor mehrere Teil-Herzogtümer), der nur bis 1866 regierende Herzog von Nassau, der 1890 das souveräne Großherzogtum Luxemburg erbte, der bis 1864 als Herzog von Schleswig, Holstein und Lauenburg regierende König von Dänemark (der in diesen drei Staaten vom König von Preußen abgelöst wurde, welcher zugleich Nassau annektierte) sowie die (in dieser Dreier-Kombination ab 1826 in Thüringen herrschenden) wettinischen Herzöge von Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg.
Außerhalb Deutschlands existierten in Europa ab 1815 souveräne Herzogtümer auch in Italien - Modena, Parma und Piacenza, Lucca, Guastalla, Massa und Carrara). Alle diese Staaten verschwanden 1859/60 im Zuge der italienischen Einigung.
Das 1815 anstelle der einstigen Adelsrepublik Genua geschaffene "Herzogtum Genua" war von vornherein unselbständiger Bestandteil des Königreiches Sardinien.
In vielen europäischen Monarchien wurden bzw. werden königlichen Prinzen zusätzlich historische Herzogstitel verliehen (mit Ländereien und Einkünften, aber ohne Herrschaftsrechte). Dies galt für Frankreich bis zum Ende der Monarchie 1848/70 und für Italien entsprechend bis 1946, es gilt heute noch für Spanien, Schweden und Großbritannien.
siehe auch
- Liste der Stammes-, Territorial- und Titularherzogtümer im Heiligen Römischen Reich
- Herzogsstuhl
- Woiwode
- Herzogtum Braunschweig
