Hinterland

Hinterland ist ein Begriff aus der Anthropogeographie.

Es handelt sich dabei um ein ländliches Gebiet, das größeren Städten oder Einzusgebieten vorgelagert ist und nur von wenigen Einwohnern bewohnt wird. Meist ist das Hinterland durch ein reduzierte Infrastruktur gekennzeichnet.

Der Begriff stammt aus dem früheren internationalen Kolonialrecht, einem Teil des Völkerrechts des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, wo er den Teil des Landes meint, in dem die Staatsgewalt bereits Zugriff hat, ohne aber rechtmäßig bereits unterworfen zu sein. Dies war meist das Landesinnere hinter den zunächst eroberten oder angekauften Küstenstreifen.

In der Ära des Entdeckungszeitalters im 15. und 16. Jahrhundert wurde aus der Inbesitznahme eines Punktes der Küste die Okkupation des ganzen Kontinents oder der gesamten Insel gefolgert. Noch im 19. Jahrhundert reklamierte z.B. Portugal aus dem Besitz der Mündung des Kongo das gesamte Land entlang dieses Flusses.

Das Völkerrecht wurde in der Folge soweit entwickelt, als man nur dort von Gebietshoheit sprechen konnte, wo tatsächliche staatliche Autorität ausgeübt wurde, z.B. durch Anlage von Stationen. Das Hinterland konnte darüber hinaus nur dort als Kolonialgebiet in Betracht kommen, wo es sich um staateloses Gebiet oder die im Imperialzeitalter übliche Interessensphäre handelte.

See also: Hinterland, 15. Jahrhundert, 16. Jahrhundert, 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert, Anthropogeographie, Imperialismus, Infrastruktur, Interessensphäre, Kolonialrecht