Hirntod
Der Hirntod wird in Grenzsituationen als Kriterium benutzt, um den Tod eines Menschen medizinisch zu bestimmen.
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Definition
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte am 29. Juni 1991 den Hirntod als einen
- "Zustand des irreversiblen Erloschenseins der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bei einer durch kontrollierte Beatmung noch aufrechterhaltenen Herz-Kreislauffunktion. Der Hirntod ist der Tod des Menschen."
Kriterien
Bevor man von einem Nachweis des Hirntodes sprechen kann, müssen folgende Voraussetzungen überprübar erfüllt sein:
- Vorliegen einer akuten primären oder sekundären Hirnschädigung,
- Ausschluß einer anderen Ursache oder Mitursache für den (eventuell nur zeitweisen) Ausfall der Hirnfunktionen (z.B. Vergiftung o.a.).
Klinische und apparative Kriterien sind zu unterscheiden. Die klinischen Kriterien müssen zum Beweis des Hirntodes zwingend nachgewiesen sein. Dies sind:
- der Verlust des Bewußtseins (Koma),
- eine zerebrale Areflexie (z.B. weite lichtstarre Pupillen, fehlende Schmerzreaktion, fehlender Lidreflex, Puppenkopfphänomen, fehlender Schluck- und Hustenreiz), wobei Reflexe auf Rückenmarksebene oft noch erhalten sind,
- der Verlust der Spontanatmung.
Durch eine erneute Untersuchung der klinischen Kriterien nach festgelegter, adäquater Wartezeit oder durch den zusätzlichen Nachweis eines nur apparativ feststellbaren Kriteriums wird gewährleistet, dass es sich um einen unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen (also um Hirntod) handelt. Zu diesen apparativen Kriterien gehören:
- eine Null-Linie im EEG (hirnelektrische Stille),
- ein mittels Angiografie oder Doppler-Duplex-Sonografie oder szintigrafischen Methoden feststellbarer Kreislaufstopp in den hirnversorgenden Schlagadern (Vertebralarterien und Karotiden)
- und weitere.
Diese klinischen Kriterien zum Nachweis des unumkehrbaren Ausfalls der Hirnfunktion müssen in der Bundesrepublik Deutschland zu verschiedenen Zeitpunkten von verschiedenen Ärzten, die nicht in Transplantationsszentren arbeiten dürfen, bestätigt werden, um einen Menschen als hirntot einstufen zu können. Der Nachweis eines nur apparativ erfassbaren Kriteriums (z.B. des zerebralen Kreislaufstillstandes durch Angiographie) ist somit nur in wenigen Situationen (primär infratentorielle Hirnschädigung) zwingend erforderlich, ein apparativ nachweisbares Kriterium kann jedoch als Beweis der Irreversibilität des Hirnschadens die Wartezeit ersetzen. Die apnoische Hirnstammareflexie ist sonst innerhalb 24 Stunden (Ausnahme: sekundäre Hirnschädigung, Hirnschädigungen bei Kindern, hier gelten aufgrund spezifischer Gegebenheiten längere Wartezeiten) mindestens zwei Mal nachzuweisen, inklusive eines Apnoetests mit einem pCO2 von über 60 mmHg.
Hirntoddiagnostik: Messbarkeit des Ausfalls aller Hirnfunktionen
In der Informationsbroschüre „Kein Weg zurück ...“ des Arbeitskreis Organspende wird folgende Aussage gemacht:
„Es ist richtig, dass die unübersehbare Vielzahl von Hirnfunktionen nicht durch klinische oder apparative Untersuchungen in ihrer Gesamtheit erfasst werden kann. Dies ist aus medizinischer Sicht auch unnötig. Vielmehr soll durch die Hirntoddiagnostik die Vollständigkeit und Endgültigkeit einer Schädigung des Gehirns als funktionierendes Ganzes festgestellt werden. Die Gültigkeit dieses Konzepts ist empirisch begründet, d.h. durch Erfahrung an vielen Tausend von Hirntod-Fällen belegt. Es erhebt nicht den Anspruch, den Tod jeder einzelnen Hirnzelle nachzuweisen.“
Quelle: Arbeitskreis Organspende: Kein Weg zurück... Informationen zum Hirntod, 1. A.100.8/99, S. 29
EEG-Aktivitäten trotz klinischer Hirntod-Zeichen und nachgewiesenen Durchblutungsstillstandes
Laut Aussagen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) konnten in Ausnahmefällen EEG-Aktivitäten trotz klinischer Hirntod-Zeichen und nachgewiesenen Durchblutungsstillstandes beobachtet werden.
Die Ursache:
„sog. ‚Anastomosen‘ (Gefäßverbindungen) in den Randgebieten zwischen der (unterbrochenen) Blutversorgung hirneigener Arterien und dem noch intakten Kreislauf der äußeren Halsschlagader (...), welche die Gesichtsweichteile, aber auch die Hirnhäute versorgt. Hierdurch kann es zu einem Überleben umschriebener Nervenzellpopulationen nach Eintreten des Hirntodes kommen.“
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): Der Hirntod als der Tod des Menschen, 1. A.30.12/95, S.36
Motivation
Dieses recht komplizierte Verfahren ist hauptsächlich durch die moderne Apparatemedizin auf Intensivstationen bedingt, wo der Eintritt anderer sicherer Todeszeichen durch die maschinellen Unterstützungsmaßnahmen unterbleibt, ohne dass Aussicht auf Gesundung bestünde. Der Hirntod bietet ein Kriterium, auf die weitere Therapie des Patienten zu verzichten.
Kontroverse
Eher kontrovers ist der Gebrauch der Hirntoddefinition im Zusammenhang mit der Organspende (s. u.). Wenn nicht sichergestellt ist, dass mit dem Hirntod auch alle Empfindungen erloschen sind, besteht bei einer Organentnahme die Möglichkeit, dass (neben der Körperverletzung) die Würde des Organspenders verletzt wird (s.a. Störung der Totenruhe).
In diesem Zusammenhang wird gerne ein Fall zitiert, in dem eine in der 15. Woche schwangere Frau nach Hirntod noch 5 Wochen am 'Leben' erhalten wurde, bei normalem Wachstum des Fetus. Was für den Laien etwas unverständlich ist erklärt sich aber, da ja durch die Gerätemedizin der Körper der Frau und damit auch der Uterus in seiner Grundfunktion erhalten bleibt. Durch eine Infektion kam es dann zum Ende der Schwangerschaft. Insofern stellt sich die Frage nach der Bewertung des Hirntodes. Zu berücksichten ist aber auch die Frage, ob es ethisch gerechtfertigt werden kann, die hirntote Mutter solange an den Maschinen zu lassen, bis der Fetus per Kaiserschnitt auf die Welt geholt werden kann.
Weblinks
- Beitrag "Der umstrittene Hirntod" von Prof. Dr. Manfred Balkenohl
- Homepage des Diplom-Psychologen Roberto Rotondo, der mit Hintergrundmaterial und Erfahrungsberichten von Betroffenen über Hirntod, Organspende, Transplantation und Organhandel informiert.
- Hirntod und Organspende - Bedeutung und Aufgaben für die Fachpflege
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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