Hoheitsrecht
Hoheitsrechte sind Befugnisse, die einem souveränen oder teilsouveränen Staat zustehen, um seine innere Souveränität, die durch Gesetze und die Verfassung begrenzt ist, und seine äußere Souveränität, die beispielsweise durch internationale Verträge begrenzt sein kann, auszuüben. Beispiele für die Ausübung der Staatgewalt durch Hoheitsrechte sind die Polizeigewalt, die Finanzhoheit sowie die Gerichtsbarkeit.
In Deutschland ist der Bund durch Artikel 24, Absatz 1 des Grundgesetzes ermächtigt, durch Bundesgesetze hoheitliche Aufgaben auf zwischenstaatliche Einrichtungen wie etwa die EU oder die NATO zu übertragen.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
