Humanitäres Völkerrecht
Humanitäres Völkerrecht (HVR) ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Rechtsbestimmungen, die im bewaffneten Konflikt zwischen zwei Parteien gelten (sollen). Darin enthalten sind Bestimmungen zum Status der Kombattanten, zur Kriegführung und zur Behandlung der Kriegsgefangenen.
Bedeutend sind die Haager Landkriegsordnungen von 1899/1907 und die Genfer Konventionen.
Verboten nach dem HVR, in dem auch Soldaten unterrichtet werden, sind u.a. Einsatz von Kampfgasen, Missbrauch des Roten Kreuzes, Verwendung falscher Uniformen und Hoheitsabzeichen sowie bestimmte Repressalien gegen die Zivilbevölkerung im umkämpften oder besetzten Gebiet (z.B. Geiselerschießungen).
Allerdings sind in den Konflikten der 1990er Jahre HVR-Bestimmungen vielfach missachtet oder umgangen worden. Eine besondere Schwierigkeit im heutigen HVR stellt die so genannte asymmetrische Kriegführung dar. Diese Situation gewährleistet noch viel weniger als der Konflikt zwischen zwei Staaten, dass die einschlägigen Bestimmungen eingehalten werden.
Ein Internationaler Strafgerichtshof zur Ahndung von Verstößen gegen das HVR wird von der derzeit wichtigsten kriegführenden Macht, den USA, nicht anerkannt.
Siehe auch: Völkerrecht
!Humanitares Volkerrecht Kategorie:Wehrrecht (Völkerrecht) Kategorie:Rotes Kreuz
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