International Center for the Settlement of Investment Disputes

Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (International Center for the Settlement of Investment Disputes – ICSID) ist ein Teil der Weltbankgruppe.

Die ICSID ist eine unabhängige internationale Organisation, die im Rahmen der Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer Länder gegründet wurde. Rechtsgrundlage ist das Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten von 1965. Ohne selbst als Schlichter aufzutreten, unterstützt das ICSID durch Festlegung bestimmter Regelungen und Übernahme administrativer Tätigkeiten die Durchführung von Schlichtungsverfahren im Bereich grenzüberschreitender Investitionen. Bis Mitte der achtziger Jahre war der Schlichtungsmechanismus des ICSID ausschließlich Bestandteil konkreter, einzelner Verträge. Inzwischen findet sich die generelle Verpflichtung von Regierungen, sich bei Investitionsstreitigkeiten dem Schlichtungsmechanismus des ICSID zu unterwerfen, auch in circa 20 Investitionsgesetzen und in über 900 bilateralen Investitionsschutzabkommen.

Das ICSID wurde 1966 gegründet; bis zum 30. Juni 2003 sind dem ICSID 139 Länder beigetreten. Deutschland ist Gründungsmitglied. Im Geschäftsjahr 2003 verzeichnete ICSID 26 Anrufungen zur Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten.

See also: International Center for the Settlement of Investment Disputes, 1965, 1966, 2003, Bilateral, Deutschland, Geschäftsjahr, International, Investition, Investitionsschutzabkommen