Bilderverehrung
Als Bilderverehrung (Bilderdienst oder Idololatrie) bezeichnet man die bildliche Darstellung göttlicher Wesen, göttlicher Kräfte und mit Gott verbundener geschöpflicher Wesen (Engel, Heilige) und die damit verbundene Verehrung dieser Bildern, Skulpturen oder Ikonen.
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Etymologie
Die Begriffe Ikonodulie (Bilderverehrung) und Ikonolatrie (Bilderanbetung) bezeichnen -- nach Ansicht von Gegnern der Bilderverehrung -- ähnliche Sachverhalte und werden von ihnen gelegentlich auch gleichgesetzt mit Idolatrie (Götzendienst).
Etymologisch ist die Begriffsherkunft von Ikone und Idol zu unterscheiden; griechisch εικών ist das "Bildnis", das "Abbild" oder auch das "Gleichnis", hieraus wird lateinisch imago; είδωλον ist dagegen das "Schattenbild", das "Trugbild" oder auch im Neuen Testament die "Nachbildung" und das "Götzenbild", hieraus wird lateinisch idolum.
Differenzierungsbereiche
Dabei muss unterschieden werden zwischen einem unmittelbaren, einem realistischen und einem symbolischen Verständnis der Bilder.
- Gleichsetzung. Im ersten Fall besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Verehrten und dem Bild, das als Vera Ikon teilweise gleichgesetzt wird mit dem Verehrten. Diese Deutung wird zumindest seit dem zweiten Konzil von Nicäa im Christentum abgelehnt, wenn sich auch im Volks-Aberglauben teilweise solche Denkweisen bis heute finden.
- Abbild. Bei dem realistischen Verständnis zwischen Verehrtem und Abgebildetem nimmt man ein Abbildverhältnis an; Salbung, Einkleidung oder Opferdarbringung zeigen ein solches Verständnis an.
- Symbol. Davon ist die Verehrung symbolischer Bilder zu unterscheiden, wo eine grundsätzliche Verschiedenheit zwischen beiden gedacht wird; das verehrte Bild steht hier stellvertretend für das, was verehrt wird; es muss also nicht gegenständlich sein oder etwas "darstellen".
Die Ansicht der bilderverehrenden christlichen Kirchen bewegt sich dabei zwischen der zweiten und der dritten Variante.
Außerchristliche Bilderverehrung
Bereits prähistorisch kann Bilderverehrung beobachtet werden. Höhlenmalereien aus Alt- und Jungsteinzeit besitzen teilweise einen unbestreitbar religiösen Charakter.
Der Hinduismus verfügt über eine besonders vielfältige Bilderwelt. Ausgeprägt sind mythologische Deutungen und kosmologische Beziehungen (Mandalas).
Der Buddhismus lehnte zunächst jedwede Form von Bildern und Bildverehrung ab. Für Budhha gab es ledigliche symbolische Darstellungen. Im Laufe seiner Geschichte entfaltete vor allem der tibetische Buddhismus eine reiche Bilderwelt; die Darstellungen dienen jedoch weniger einer Idololatrie als vielmehr der Meditation und sind als Hilfen hierzu zu verstehen.
Außerchristliche Ablehnung der Bilderverehrung
Im Gegensatz zur Bilderverehrung standen und stehen unter den Religionen der Zoroastrismus, das Judentum und der Islam.
Das Christentum und die Bilderverehrung
Auch das Christentum war - nicht zuletzt wegen seiner jüdischen Verwurzelung - gegenüber dem Bilderdienst von Haus aus zurückhaltend bis abgeneigt. Die bereits früh bezeugte Verwendung christlicher Symbole – z.B. von Kreuz, Hirte, Lamm, Fisch, Schiff, Palme, Phönix, Taube, Pfau – an den Wänden der Wohnungen, auf Gräbern, Sarkophagen und Geräten widerspricht dem nicht.
Erst bei den Gnostikern des 2. und 3. Jahrhunderts treffen wir auch nicht offensichtlich symbolische Bildnisse Christi an. Wie auch manche andere Bräuche (Kirchenlieder etc.) drang von hier aus der Schmuck der Gotteshäuser mit Bildern auch in die orthodoxe katholische Kirche ein. Im 4. Jahrhundert findet sich erstmals eine beginnende Thematisierung des rechtverstandene Abbildes göttlicher Dinge in der erhaltenen christlichen Überlieferung. Noch sprachen sich einige Synoden und Kirchenväter speziell gegen die Abbildungen Christi und Gott-Vaters als durchaus unzulässig aus. Allerdings war das Thema der Bilderverehrung in dieser Zeit noch kaum ein bedeutendes Streitthema, weder dafür noch dagegen finden sich viele Aussagen; eine besondere Kampagne gab es weder für die Einführung noch für die Abschaffung der Bilderverehrung.
Aber schon jetzt gab es z.B. in Edessa ein angeblich authentisches Bild Christi, und bald kamen weitere ähnliche Bilder hinzu wie auch Darstellungen von Maria und anderer Heiliger. So wurden beispielsweise Kirchen mit Darstellungen der Heiligen ausgeschmückt, denen der Sakralbau geweiht war. Augustinus klagt über Bilderanbetung, während Kyrill von Alexandria (und in dessen Gefolge auch die Kopten und andere altorientalische Kirchen) den Bilderdienst förderten.
Papst Gregor I. begründete um 600 die Bilderverehrung so: die Bilder seien die Bücher der Armen, aus welchen sie, die nicht lesen können, die Kenntnis der heiligen Geschichte schöpfen. Längst hatte sich die Ikonodulie im Orient und im Mittelmeerraum durchgesetzt. Bei den Franken hingegen, namentlich bei Karl dem Großen und den von ihm abhängigen Bischöfen, blieb die Ablehnung bestimmend. Bischof Serenus agierte bilderstürmerisch, weil er die Gefahr sah, dass die Heiligenbilder nur an die Stelle der Götzenbilder träten.
Im Verlauf des 6. Jahrhunderts wurde es herrschende und kirchlich gebilligte Sitte, sich vor den Bildern und (im Westen) auch Statuen niederzuwerfen, sie durch Niederknieen, Küssen, Anzünden von Kerzen und von Weihrauch, Bekleidung mit kostbaren Gewändern und Verzierung mit Geschmeiden zu ehren.
Man fing an, zu besonders berühmten Bildern zu wallfahrten, sie zu preisen und zu beschenken; der Gegensatz gegen den andringenden Islam und gegen das Judentum konnte dazu führen, in diesem Bilderdienst etwas spezifisch christliches zu finden. Aber darin lag auch für die oströmischen Kaiser, welchen eine so schroffe Scheidewand zwischen den Religionen im politischen Interesse unerwünscht war, ein Motiv zum Einschreiten.
Es waren besonders Leo III. (717-741), Konstantin V. (741-775), Leo IV. (775-780), Leo V. (813-820) und Theophilos (829-842), welche sich die Ausrottung des Bilderdienstes zum Ziel gesetzt hatten und dabei vom Heer ideologisch wie auch physisch unterstützt wurden.
Aber gegen den schon vom ersten dieser Monarchen eingeleiteten gewaltsamen Bildersturm (Ikonoklasmus) erhob sich schnell Widerspruch. Die Städter und das Mönchtum, der außerhalb des Reiches lebende (und daher in seinen Äußerungen freiere) Kirchenvater Johannes von Damaskus, und die Kaiserinnen Irene und Theodora setzten sich dafür ein, dass die Bischöfe auf den Konzilien von Nicäa (787) und Konstantinopel (842) den Beschluss faßten, dass die Bilder Christi, der Jungfrau, der Engel und Heiligen durch Küssen, Kniebeugen, Lichteranzünden und Weihrauch zu verehren seien, wahrhaftiger Gottesdienst im Sinn der Anbetung jedoch nur der Dreifaltigkeit zu leisten sei. Die Dargestellten sollten auch stets durch Aufschriften identifiziert werden, sodass der Bezug des Bildes zu einem dargestellten realen Menschen immer eindeutig blieb.
Die lateinische Kirche schloss sich dieser Position trotz des Widerstandes, welchen die fränkische Kirche unter Karl dem Großen leistete, an. Schließlich wurde vor allem im katholischen Westen unter bestimmten Umständen auch die "Abbildung" Gottes des Vaters als legitim erachtet; in den Ostkirchen finden sich solche Bilder fast nur unter westlichem Einfluß etwa vom 17. bis 19. Jahrhundert, seit dem 20. Jahrhundert praktisch nicht mehr.
In der christlichen Malerei hat fast kein Künstler auf Darstellungen Gottes verzichtet. Ein Sonderstellung nehmen in diesem Kontext reformierte, baptistische, mennonitische und einige weitere evangelikale Kirchen ein. Sie begründen ihre Haltung mit dem 2. Gebot, 2.Mose (Exodus) 20,4-6: "Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist" (Luther84-Übersetzung).
Demgegenüber kennen Luther und die römisch-katholische Kirche dieses Gebot nicht, da sie sich an der Wiederholung des Dekalogs, 5.Mose (Deuteronomium) 5,6-21, wo das "Bildergebot" als Untergedanke innerhalb des 1. Gebotes erscheint, orientieren. Mitbestimmend für die Entscheidung von Martin Luther, diesen Teil der Zehn Gebote in seinem kleinen Katechismus ganz fortzulassen, war Karlstadts Bildersturm (1522), der für ihn in seiner gesellschaftlichen Verheerung erschreckend war.
Als stärkstes theologisches Argument wird seit Johannes von Damaskus zur Geltung gebracht, dass Gott selbst in der sicht- und greifbaren Menschwerdung Christi das alttestamentliche Bilderverbot -- das ja im Alten Testament ausdrücklich mit der Unsichtbarkeit Gottes begründet wird -- aufgehoben oder zumindest radikal relativiert habe.
Siehe auch
Ontologische Distinktionen:
- Sein und Schein
- Wirklichkeit und Bild
- Realität und Illusion, Simulation, Imagination, Virtualität
Literatur
- Lexikon der christlichen Ikonographie; 8 Bände; Freiburg: Herder, 1994; ISBN 3-451-22568-9
- Schlosser: Geschichte der bilderstürmenden Kaiser (Frankfurt 1812)
- v. Wessenberg: Die christlichen Bilder (Konstanz 1845, 2 Bde.)
- Piper: Der christliche Bilderkreis (Berlin 1852)
- Lüdtke: Die Bilderverehrung in den ersten christlichen Jahrhunderten (Freiburg 1874)
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