Impulswahlverfahren

Das Impulswahlverfahren (IWV) ist die heute gebräuchliche Bezeichnung im deutschen Sprachraum für das älteste Signalisierungsverfahren der automatischen Telefonvermittlung. Früher war es das einzige Wahlverfahren und brauchte daher keinen Eigennamen. Heute ist es für analoge Telefonanschlüsse weitgehend vom Mehrfrequenzwahlverfahren (MFV) abgelöst worden.

Mit der Erfindung der Wählscheibe (Nummernschalter) und der zugehörigen Vermittlungstechnik wurde die Funktionsweise und das Protokoll des Wahlverfahrens festgelegt.

Durch das Abheben des Telefonhörers beim analogen Endgerät wird zur Vermittlungsstelle eine Stromschleife geschlossen und von der Vermittlungsstelle der Wählton zum Teilnehmer gesendet. Das Betätigen des Nummernschalters unterbricht diese Schleife entsprechend der gewählten Ziffer. Bei Wahl der Ziffer 1 einmal, bei Ziffer 2 zweimal, ... bei Ziffer 0 zehnmal. Im Telefonhörer ist dies bei manchen Telefonen als eine Folge von Knacksern zu hören. Die gewählten Ziffern werden auf diese Weise in Wählimpulse umgesetzt. Sobald eine etwas längere Pause folgt, wird auf die nächste Zahl gewartet. Bei alten analogen Telefonen ist so eine Impulswahl auch durch geschicktes Betätigen des Gabelumschalters möglich.

Der Tastwahlblock von Telefonapparaten lässt sich in der Regel auch auf das Impulswahlverfahren umstellen.

Da diese Signalisierung über den normalen Sprachkanal vorgenommen wird (und deshalb auch im Telefonhörer wahrgenommen werden kann), spricht man von einer In-Band-Signalisierung. Bei ISDN und anderen digitalen Telefonnetzen wird dagegen für die Signalisierung ein eigener Kanal (bei ISDN der D-Kanal) verwendet. Dies wird auch als Out-of-Band-Signalisierung bezeichnet.

siehe auch

See also: Impulswahlverfahren, A-Teilnehmer, D-Kanal, DIVO, Gabelumschalter, Hörtöne, Integrated Services Digital Network, Mehrfrequenzwahlverfahren, Nummernschalter, Signalisierung