Individualgut

Als privates Gut bzw. Individualgut werden alle Güter bezeichnet, die aufgrund Ihrer Eigenschaften vom Markt angeboten werden können. Diese Eigenschaften sind

Sind beide Kriterien nicht erfüllt, handelt es sich um ein öffentliches Gut (z.B. Landesverteidigung), welches nicht vom Markt angeboten werden kann (Marktversagen). Hier muss der Staat für eine entsprechende Produktion sorgen bzw. korrigierend in den Markt eingreifen.

Beispiele für private Güter: Kleidung, Speiseeis, ...

Siehe auch

See also: Individualgut, Allmendegut, Angebot, Ausschließbarkeit, Gut, Kleidung, Klubkollektivgut, Markt, Marktversagen, Preis