Individualgut
Als privates Gut bzw. Individualgut werden alle Güter bezeichnet, die aufgrund Ihrer Eigenschaften vom Markt angeboten werden können. Diese Eigenschaften sind
- Ausschließbarkeit: Ein Individuum kann von der Nutzung des Gutes ausgeschlossen werden. Die Nutzung (Verfügungsgewalt) wird erst durch Zahlung eines Preises ermöglicht.
- Rivalität: Der Konsum dieses Gutes durch ein Individuum schließt den Konsum desselben Gutes durch ein anderes Individuum aus.
Sind beide Kriterien nicht erfüllt, handelt es sich um ein öffentliches Gut (z.B. Landesverteidigung), welches nicht vom Markt angeboten werden kann (Marktversagen). Hier muss der Staat für eine entsprechende Produktion sorgen bzw. korrigierend in den Markt eingreifen.
Beispiele für private Güter: Kleidung, Speiseeis, ...
