Indizienprozess

In einem Indizienprozess wird die Schuld des Täters nicht durch unmittelbare Beweise belegt, sondern durch mittelbare Beweise (Indizien). Jedes Indiz für sich alleine genommen reicht nicht zur Verurteilung aus. Aber die Summe der Indizien ergibt – wie bei einem Puzzle – ein derartiges Gesamtbild, dass die Täterschaft zur vollen Überzeugung des Gerichts fest steht.

Beispiel: Es existiert zwar kein Tatzeuge, aber bei dem Täter wird kurz nach der Tat die Tatwaffe gefunden und am Tatort werden Gegenstände gefunden, die dem Täter gehören.

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