Indossament

Ein Indossament (das; Latein "in dos" bzw. Italienisch "in dosso" = "auf dem Rücken") ist ein formloser schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier.

Indossant wird dabei der das Recht Übertragende, Indossatar der das Recht erhaltende (d.h. der neue Berechtigte) genannt.

Inhaltsverzeichnis

rechtliche Wirkung

Rechtlich gibt es drei Wirkungen des Indossaments

  1. Transportfunktion oder Übertragungswirkung: Der Indossatar erhält alle Rechte des Wertpapiers
  2. Legitimationsfunktion oder Ausweiswirkung: Als rechtmäßiger Inhaber eines Orderpapieres gilt, wer sich durch eine lücklose Indossamentenkette ausweisen kann.
  3. Haftungswirkung oder Garantiefunktion: dies gilt vor allem beim Wechsel und bedeutet, dass der Indossant als Rückgriffsschuldner für die Zahlung des Wechsels haftet.

Arten von Indossamenten

Voll und Blanko

  1. mit einer (zweiten*) Orderklausel: das heißt der Indossator wird genannt (beispielsweise „Für mich an die Order von XY“)). Hier bleibt das Wertpapier weiterhin ein Orderpapier.
  2. ohne eine (zweite*) Orderklausel: das bedeutet, der Indossant schließt eine Weitergabe (Indossament) des Dokumentes durch den Indossator aus. Beispiele sind "für mich an XY" oder explizit die Reklaklausel "für mich an XY nicht an Order". Hier wird aus dem Orderpapier ein Rektapapier gemacht.(* Die erste Orderklausel ist die Orderklausel im Text des Orderpapiers)

Spezialarten

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Indossament, Italienisch, Latein, Orderpapier, Wechsel, Wertpapier