Industrie- und Handelskammer

Die Deutsche Wirtschaft organisiert sich in den 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) und deren Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Die Industrie- und Handelskammern erfüllen folgende Aufgaben für ihre jeweilige Region:

Die Industrie- und Handelskammern haben eine demokratische Struktur und werden von der Wirtschaft betrieben, wobei die Unternehmen einer Pflicht-Mitgliedschaft unterliegen.

Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Sie üben staats-hoheitliche Verwaltungsaufgaben aus, deren Art und Kontrolle durch das Gesetz der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt ist.

Siehe auch

Weblinks

See also: Industrie- und Handelskammer, Ausbildung, Berufsbildungsgesetz, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., DIHK, Demokratie, Handwerkskammer, Industrie, Ingenieurkammer, Innovation