Infrastruktur

>
24px|Baustelle Beurteilung: Dieser Artikel besteht hauptsächlich aus Listen, wo Fließtext stehen sollte.

Der Sammelbegriff Infrastruktur (Unterbau) bezeichnet alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller und institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren.

Dazu gehören:

1. Technische Infrastruktur

2. Infrastrukturrecht

Infrastrukturrecht ist das Recht, dass sich mit der staatlichen und kommunalen Infrastruktur und der Gewährleistung flächendeckender Angebote der Daseinsvorsorge beschäftigt (Wasser, Abwasser, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Post). Dabei handelt es sich um ein Querschnittsrecht. D.h., es gibt kein Gesetztext, in dem zentral Infrastrukturrecht geregelt wäre. Bestimmungen des Infrastrukturrechts finden sich daher in:

Im Infrastrukturrecht sind insbesondere folgende Aspekte von Bedeutung:

Die herausragende Bedeutung des Infrastrukturrechts beruht auf der großen Bedeutung staatlicher und kommunaler Infrastruktur. Staatliche und kommunale Infrastruktur ist nämlich


Nähere Informationen zur Privatfinanzierung staatlicher und kommunaler Infrastruktur finden Sie auf den folgenden Seiten:infrastruktur-recht


3. Rechtliche und Soziale Infrastruktur

Siehe auch: Freie Informationsinfrastruktur

See also: Infrastruktur, Abfall, Abwasser, Bahn (Verkehr), Bibliothek, Binnengewässer, Dienstleistung, EG-Vertrag, Eisenbahn