Instrumentenflug
Unter Instrumentenflug versteht man das Fliegen nach Instrumenten. Der Pilot navigiert nicht nach Sicht anhand von auffälligen Landschaftsmerkmalen (z.B. Flüssen, Autobahnen, Kirchtürmen), sondern hält sein Flugzeug mithilfe von Instrumenten auf Kurs.
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Instrument Flight Rules
Fliegen nach Instrument Flight Rules (IFR) bedeutet, dass ein Flugzeug nach den Regeln für den Instrumentenflug geführt wird. In aller Regel wird dabei auch der Flugsicherungsdienst des jeweiligen Staates in Anspruch genommen. Nur im unkontrollierten Luftraum Fox dürfen Instrumentenflüge durchgeführt werden, in Luftraum Golf sind sie in Deutschland untersagt (was nicht den ICAO-Regeln enspricht, da die ICAO nicht über die Regelabweichung informiert wurde).
Im "kontrollierten Luftraum" bewegen sich Flugzeuge unabhängig von der Bodensicht, das heißt, sie fliegen über den Wolken, in den Wolken oder im Nebel. Die Navigation erfolgt bordautonom, jedoch gestützt durch die Fluglotsen der Kontrollzentren (DFS, Skyguide, Austrocontrol, Eurocontrol, etc.), die auf ihren Radarschirmen den Verkehr beobachten und kontrollieren können.
Die Flugsicherung schützt alle nach IFR fliegenden Luftfahrzeuge vor möglichen Kollisionen durch folgende Maßnahmen:
- Übernahme und Abstimmung der einzelnen VFR/IFR-Flugpläne
- Zuweisung von Luftstraßen (Airways, abgekürzt AWY)
- Zuweisung von Flughöhen; oberhalb ca. 5.000 ft MSL wird diese auf die Standarddruckhöhe von 1.013,2 hPa bezogen, weshalb dann von Flugfläche (Flightlevel) gesprochen wird (siehe auch: Altimeter, QNH)
- Kontrolle und Hilfestellung bei Start und Landung in der jeweiligen TMA (Terminal Area)
- Zuweisung des gewünschten Landeanflugverfahrens
- gegebenenfalls Anordnung von Warteschleifen, Geschwindigkeiten, etc.
Das Gegenteil von IFR sind die Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules), die gewisse Sichtbedingungen voraussetzen. Nach diesen Sichtflug-Regeln fliegen die meisten Privatflugzeuge bei schönem Wetter und in niedrigeren Flughöhen (unter ca. 3.000 m, genauer: 10.000 ft oder Flightlevel 100; in Gebirgsregionen teilweise um 3.000 ft auf Flightlevel 130 angehoben).
Zur Durchführung des IFR-Fluges benötigt man als Pilot eine Instrumentenflugberechtigung und ein sogenanntes Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF).
Instrumente
Die gesetzliche Minimalausstattung für Instrumentenflug ist in den Instrument Flight Rules (IFR) festgelegt:
- Kompass (Halten des Kurses)
- Künstlicher Horizont
- Wendezeiger
- Variometer
- 2 Höhenmesser
- 2 unabhängig von einander betriebene Funkgeräte (Kontakt zur Flugsicherung)
- Marker Empfänger
- Geräte für die Funknavigation, VOR, DME und ADF oder GPS
- Wenn Landungen bei schlechter Sicht geplant sind, ein Instrument Landing System
Literatur
"Fluglotsen" von Andreas Fecker im GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4
