International Convention for the Regulation of Whaling
Die International Convention for the Regulation of Whaling ist ein internationales Abkommen, welches 1946 geschlossen wurde um den Walfang zu regulieren. Es wurde am 2. Dezember 1946 von 42 Nationen in Washington D.C. (USA) unterzeichnet und trat am 19. November 1948 in Kraft. Das Protokoll, in dem erstmals die genaue Definition eines Walfängers aufgeführt wurde, um sowohl Helikopter als auch Walfangschiffe zu erfassen, wurde am 19. November 1956 unterzeichnet. Die Konvention stellt eine Nachfolgerin des International Agreement for the Regulation of Whaling vom 8. Juni 1937 (London) dar; dessen Protokolle wurden am 24. Juni 1938 und am 26. November 1946 unterzeichnet.
Das Ziel der Konvention ist der Schutz aller Walarten vor einer überhandnehmenden Bejagung durch den internationalen Walfang. Durch die Konvention sollte entsprechend ein System zur internationalen Regulation des Walfangs geschaffen werden, um den notwendigen Schutz und die Entwicklung der Walpopulationen zu ermöglichen. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Walfangkommission bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden ökonomischen, ökologischen und kommerziellen Interessen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention durchgeführt werden.
Unterzeichner
Unterzeichnende Staaten der International Convention for the Regulation of Whaling sind Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Österreich, Brasilien, Chile, die Volksrepublik China, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Grenada, Guinea, Indien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Südkorea, Mexiko, Monaco, Marokko, die Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Panama, Peru, Rußland, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Senegal, die Salomonen, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz und die USA.
