Internationales Zivilverfahrensrecht

Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Annerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und der internationalen Rechtshilfe befasst. Dabei kann man zwischen IZVR im Wortsinn, im weiteren und im engeren Sinn differenzieren.

Strikt von der internationalen Zuständigkeit zu trennen ist die Frage nach dem anwendbaren materiellen Recht (Einschränkungen siehe oben, IZVR im engeren Sinn). Letztere beantwortet sich nach dem Internationalen Privatrecht (IPR). Der Unterschied wird gut sichtbar durch die französischsprachige Unterscheidung zwischen conflits de loi (vgl. IPR) und conflits de jurisdictions (vgl. IZVR).

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:ZivilprozessrechtKategorie:VölkerrechtKategorie:Internationales Privatrecht

See also: Internationales Zivilverfahrensrecht, Europäisches Recht, Gerichtsbarkeit, Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, IPR, Internationales Privatrecht, Lex fori