Internet-PC

Der Begriff Internet-PC wird offiziell von der GEZ im Zusammenhang mit einer Gebührenpflicht für Geräte verwendet. Die Gebühr wird ab 01. Januar 2007 erhoben. Es ist unklar, für welche Geräte genau und in welcher Höhe eine Gebühr zu entrichten ist. Diesbezügliche offizielle Aussagen der GEZ sind bisher (Stand 16. Juni 2005) nicht verfügbar.

Geschichte

Folgende Aussage bezüglich des Begriffs Internet-PC findet sich auf der Website der GEZ unter dem Weblink [1] mit der Überschrift "Keine Gebühren für Internet-PCs" (Stand: 16. Juni 2005):

Keine Gebühren für Internet-PCs!
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist."

Leider sind die Aussagen zum Internet-PC nicht nachprüfbar, da der erwähnte Artikel 4 des achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sich mit dem Deutschlandradio-Staatsvertrag beschäftigt. § 5 a existiert im Änderungsstaatsvertrag nur als Hinweis, dass dieser Paragraph im Rundfunkgebührenstaatsvertrag gelöscht wird. Die angeblichen Rechtsquellen sind also falsch.

Eine weitere Aussage zum Begriff Internet-PC ist angeblich unter einem Menü verfügbar, auf das auf der Website der GEZ in der Rubrik Gebührenlexikon unter dem Weblink [2] verwiesen wird; ein weiterführender Hyperlink zum genannten Menü existiert jedoch nicht. Folgender Original-Text steht auf der vorgenannten Webseite ganz oben noch vor den Stichworten des Gebührenlexikons (Stand: 17. Juni 2005):

"Die wichtigsten Schlagworte im Überblick.
Wissen Sie eigentlich, ob Ihr Internet-PC gebührenpflichtig ist? Wenn nicht, steht Ihnen dieses Menü "Rede und Antwort":"

Weblinks

See also: Internet-PC, GEZ, Hyperlink, Webseite, Website