Interpol
Die gleichnamige Band finden Sie unter dem Link Interpol (Musikgruppe).
Interpol ist die Kurzbezeichnung für Internationale kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO). Sie wurde 1923 bei einem vom Wiener Polizeipräsidenten Dr. Johann Schober einberufenen internationalen Polizeikongress in Wien als Koordinierungsstelle unter der Bezeichnung "Internationale kriminalpolizeiliche Kommission" gegründet und hatte bis 1938 ihren Sitz in Wien, bevor sie nach dem Anschluss Österreichs durch Hitler in die Reichshauptstadt Berlin verlegt wurde. Nach Kriegsende wurde die Zentrale in Frankreich angesiedelt, und 1956 erhielt die Organisation ihren heutigen Namen. Interpol hat derzeit 182 Mitglieder – das sind fast alle Staaten der Welt - und ist damit nach den Vereinten Nationen die zweitgrößte internationale Organisation. Anders als Europol ist die IKPO aus der kriminalistischen Praxis entstanden und hat sich bis heute ihre Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme bewahrt. Die Interpol-Statuten verbieten jede Hilfestellung bei politisch motivierten Delikten und militärischen bzw. religiösen Angelegenheiten - eine Voraussetzung für die reibungslose Zusammenarbeit von Staaten mit unterschiedlichen politischen Systemen und Religionen. Dieser Grundsatz kam u.a. zur Anwendung, als Italien um Mitfahndung nach den Südtirol-Aktivisten der 60er Jahre ersuchte.
Aufgabe von Interpol ist es, Ermittlungen bei grenzüberschreitenden Kriminalfällen zu unterstützen und die Zusammenarbeit der Polizeibehörden bei der Verbrechensbekämpfung weltweit zu fördern, um zu verhindern, dass sich Straftäter nach der Tatbegehung ins Ausland absetzen und damit der Strafverfolgung entziehen.
Genau genommen besteht die Organisation nur aus einem Generalsekretariat, das seinen Sitz in Lyon hat und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden koordiniert. In jedem Mitgliedsland ist ein Landeszentralbüro (LZB) eingerichtet, das als Ansprechpartner fungiert und mit dem Generalsekretariat und den anderen LZBs in Verbindung steht. In manchen Staaten wird die Funktion des Interpol-Landeszentralbüros von der inländischen Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Ermittlungen wahrgenommen. In anderen Ländern wurde hingegen eine eigene Dienststelle nur für den Interpol-Aufgabenbereich eingerichtet, beispielsweise in den USA. In Deutschland und Österreich agiert das Bundeskriminalamt zugleich als Interpol-Landeszentralbüro.
Im Zeitalter der internationalen Vernetzung gewinnt das Interpol-Generalsekretariat als Sammelstelle internationaler Datenbestände zunehmend an Bedeutung. Unter der Bezeichnung ASF (Automated Search Facility) gibt es Datenbanken für gestohlene Fahrzeuge und Ausweise, eine weitere Datenbank für DNS-Profile, die von Tatortspuren oder Mundhöhlenabstrichen Verdächtiger stammen, ist zur Zeit im Aufbau. Nach der Flutkatastrophe in Südasien am 26. Dezember 2004 sorgte Interpol für eine rasche Identifizierung hunderttausender Opfer aus aller Welt durch Abgleich biologischer Spuren mit Vergleichsmaterial in den Heimatländern, was sonst bei einer Katastrophe dieses Ausmaßes nicht möglich gewesen wäre.
Im Gegensatz zu vielen Darstellungen in Kriminalromanen gibt es keine eigenen Interpol-"Agenten", die Verbrecher in fremde Länder verfolgen und selbsttätig ermitteln. Interpol verfügt über keine eigenen Fahnder, sondern koordiniert nur die Zusammenarbeit nationaler Ermittler. Es gilt der Grundsatz der nationalen Souveränität. Polizeiliche Exekutivmaßnahmen wie Anhaltungen, Festnahmen, das Tragen von Dienstwaffen oder die Einsichtnahme in das Strafregister dürfen nur von Sicherheitsbeamten des jeweiligen Staates ergriffen werden. Selbst wenn ausländische Polizeibeamte nur anreisen, um im Zuge einer Auslieferung einen Häftling am Flughafen zu übernehmen, müssen sie um Genehmigung ersuchen, wenn sie Waffen mitführen wollen. Das gleiche gilt für die Durchlieferung von Häftlingen, die nicht direkt von einem fremden Land in ein anderes befordert werden können. Überlegungen wie sie derzeit bei Europol angestellt werden, ob man Polizeibeamte mit Exekutivbefugnissen auch im Ausland ausstatten sollte (Stichwort: "Eurocop"), sind bei Interpol kein Thema.
Ein weiteres Missverständnis ist die Annahme, das Ersuchen eines Interpol-Mitgliedsstaates um Personenfahndung zur Festnahme sei einem internationalen Haftbefehl gleichzusetzen. Es bleibt jedem Land überlassen, die gesuchte Person im Inland zur Festnahme auszuschreiben oder die Interpol-Ausschreibung lediglich als Erkenntnismitteilung anzusehen. Letzteres ist oft der Fall, wenn mit dem ersuchenden Land kein bilateraler Auslieferungsabkommen besteht.
Siehe auch:
Weblinks
- http://www.interpol.int Offizielle Seite (Engl.)
