Interventionismus

Interventionismus beschreibt die Neigung der Legislative, sich in die wirtschaftlichen Aktionen seiner Bürger einzumischen, zu "intervenieren".

Argumentation

Der Staat stellt diese Aktionen grundsätzlich als erforderlich zum Schutze seiner Unternehmen, Bürger oder sonstiger lobbyrelevanter Gruppierungen dar. So soll zum Beispiel ein Mindestlohn dafür sorgen, die Nettowohlfahrt zu steigern, Zölle und Protektionismus die einheimische Wirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz schützen und Subventionen bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftsregionen fördern, z.B. die ehemaligen Zonenrandgebiete oder die Beitrittsländer.

Gegner des Interventionismus argumentieren, dass es dadurch immer zu einer Fehlallokierung der volkswirtschaftlichen Ressourcen kommt:

Mindestlöhne erzeugen Arbeitslosigkeit,

Zölle und Protektionismus bei deren Wegfall den Zusammenbruch ganzer Branchen und

Subventionen zur Verschwendung von öffentlichen Geldern, sowohl bei direkten Subventionen (der Staat gibt Geld), als auch bei indirekten Subventionen (der Staat verzichtet bei bestimmten Abschreibungstatbeständen auf Einkommenssteueranteile). Letzteres hat zum Beispiel zu einem gigantischen Überschuss an leerstehendem Wohnraum und ungenutzen Supermarktzentren in Ostdeutschland geführt.

Siehe auch

Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik, Österreichische Schule

See also: Interventionismus, Allokation, Legislative, Lobbyismus, Mindestlohn, Nettowohlfahrt, Sozialpolitik, Staat, Subvention, Wirtschaft