Interzession

Interzession (lateinisch intercedere – dazwischen treten) nennt man im Zivilrecht das Eintreten für die Schuld eines anderen. Beispiele hierfür sind die Bürgschaft und die Schuldübernahme.

Im alten Rom bezeichnet intercessio außerdem das Recht eines Amtsinhabers – z. B. eines Volkstribuns –, die Anordnungen seines Kollegen rückgängig machen zu können.

Siehe auch: Veto

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See also: Interzession, Bürgschaft, Latein, Privatrecht, Römische Republik, Schuldverhältnis, Schuldübernahme, Veto, Volkstribunat